Handelsregister · VR 4710
Chronologischer Auszug
Allgemeine soziale Hilfsdienste Duisburg e.V. · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Allgemeine soziale Hilfsdienste Duisburg e.V. b) Duisburg | a) Zum Vorstand gehören: Vorstandsvorsitzender und zwei stellvertretende Vorstandsvorsitzende. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstandsvorsitzender: Feldeisen, Gerd Friedrich, Duisburg, *XX.XX.XXXX stellvertretendes Vorstandsmitglied: Bonny, Klaus, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX stellvertretendes Vorstandsmitglied: Simon, Günter, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.01.2010 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.02.2010 in § 7 (Vorstand) und § 8 (Mitgliederversammlung)geändert. | a) 26.02.2010 Schumacher b) Satzung Blatt 14 ff des Sonderbandes |
| 2 | a) Zum Vorstand gehören: Vorstandsvorsitzender und zwei stellvertretende Vorstandsvorsitzende. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder können von der Beschränkung des § 181 BGB für ein einzelnes Rechtsgeschäft durch eine vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung befreit werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 7 (Der Vorstand), § 11 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) beschlossen. | a) 30.03.2010 Spüler b) Satzung Bl. 25 ff SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.