Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende (Präsident), der 2. Vorsitzende (Geschäftsführer) und der 3. Vorsitzende (Kassenwart). Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt eingeschränkt: Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 1500 EUR bedarf es der Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern, ab einem Wert von 3000 EUR bedarf es der Zustimmung von allen 3 Vorstandsmitgliedern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Schneider
Großkarlbach
Vorstand
Birgit Helfert
Mannheim
Vorstand
Matthias Norbert Sturm
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.02.1999 und 22.04.1999 zuletzt geändert am 06.12.2002
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2005.