Handelsregister · HRB 728547
Chronologischer Auszug
Alfred Riepl Blitzschutz-Systemhaus GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Alfred Riepl Blitzschutz-Systemhaus GmbH b) Stuttgart Geschäftsanschrift: Handwerkstr. 50, 70565 Stuttgart c) Konzipierung, Errichtung und Wartung von Blitzschutzanlagen sowie damit zusammenhängender Arbeiten | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Riepl, Alfred, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2008. | a) 19.01.2009 Kinzler | |
| 2 | Stammkapital nun: 26.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. | a) 09.09.2009 Vaas | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.05.2013 (15 IN 391/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 14.05.2013 Malik |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.