Handelsregister · HRB 728547

Chronologischer Auszug

Alfred Riepl Blitzschutz-Systemhaus GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alfred Riepl Blitzschutz-Systemhaus GmbH

b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Handwerkstr. 50, 70565 Stuttgart

c)
Konzipierung, Errichtung und Wartung von
Blitzschutzanlagen sowie damit
zusammenhängender Arbeiten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Riepl, Alfred, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2008.
a)
19.01.2009
Kinzler
2Stammkapital nun:
26.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital
und Stammeinlagen) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf 26.000,00
EUR erhöht.
a)
09.09.2009
Vaas
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.05.2013
(15 IN 391/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
14.05.2013
Malik

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.