Handelsregister · HRA 102
Chronologischer Auszug
Alfred Franz Obst-Gemüse-Südfrüchte-Import u. Grosshandel Inhaber Thomas Franz e.K. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Alfred Franz Obst-Gemüse-Südfrüchte-Import u. Grosshandel Inhaber Thomas Franz e.K. b) Berlin | b) Inhaber: 1. Franz, Thomas, Kaufmann, Berlin | a) Einzelunternehmen | a) 15.02.2005 Hikel b) Tag der ersten Eintragung 28.03.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Beusselstr. 44 N-Q, 10553 Berlin | a) 05.11.2009 Bartel | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.11.2023 (AZ: 36f IN 6678/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.11.2023 Große | |||
| 4 | b) Die Eintragung Nr. 3 betreffend die vorläufige Insolvenzverwaltung ist aufgrund offensichtlichem Schreibfehler von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.11.2023 (AZ: 36f IN 6678/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.11.2023 Große | |||
| 5 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15.11.2023 (AZ: 36f IN 6678/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 27.11.2023 Große | |||
| 6 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 01.12.2023 (AZ: 36f IN 6678/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 11.12.2023 Steinberg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.