Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Tiefbauarbeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Josef Neidlinger
Mittelbiberach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Julian Neidlinger
Mittelbiberach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1985 zuletzt geändert am 29.07.1996
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2006.
Tag der ersten Eintragung: 07.03.1986
Unternehmensvertrag
Mit der "Josef Neidlinger Beteiligungsgesellschaft mbH", Mittelbiberach (Amtsgericht Ulm HRB 727835) wurde am 07.12.2012 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 07.12.2012 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2025 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Josef Neidlinger Beteiligungsgesellschaft mbH", Mittelbiberach (Amtsgericht Ulm HRB 727835) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.