Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern, - von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zu Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Der Geschäftsführer kann für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Davon abgesehen kann der Geschäftsführer für ein einzelnes Rechtsgeschäft, jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Andreas Karl Edmund Schönleber
Duisburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Martin Minten
Nettetal
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1993 zuletzt geändert am 12.12.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, die Erweiterung des § 8 um Abs. 7, die Änderung des § 10 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 sowie die Änderung des § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 10 (Sitzungen des Aufsichtsrats) und in § 11 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2014 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Gegenstand und steuerbegünstigte Zwecke der Gesellschaft), § 4 (Stammkapital) und § 8 (Geschäftsführung) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Grundordnung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und inbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand und steuerbegünstigte Zwecke der Gesellschaft) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die ursprünglichen Eigenbetriebe der Stadt Tönisvorst "Städtisches Krankenhaus Tönisvorst" und "Alten- und Pflegeheim, Antoniusheim der Stadt Tönisvorst" wurden gemäß § 58 Umwandlungsgesetz in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Kempen: 08.07.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1291 Amtsgericht Kempen getreten. Freigegeben am 14.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 88 ff. Sonderband
Anm. Bl. 101R Sdb.
Gesellschaftsvertrag Blatt 102 ff. Sonderband
Wohnort von Amts wegen berichtigend eingetragen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.