Handelsregister · HRB 94995

Chronologischer Auszug

Alexander Stein GmbH · Amtsgericht Hanau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stein Holztechnik GmbH

b)
Steinau
Geschäftsanschrift:
Steinauer Str. 87, 36396 Steinau an der
Straße

c)
Die industrielle Herstellung und der Vertrieb
von Holzrahmenbeplankungen,
Innenausbauprodukten und die
Bearbeitung von Hölzern mit einer
vollautomatischen
Holzbearbeitungsmaschine (CNC) in Serie
sowie deren Montage und darüber hinaus
der Handel mit Holzprodukten aller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Stein, Alexander, Steinau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2014
a)
07.11.2014
Weseloh

b)
Fall 1
2a)
Alexander Stein GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
16.02.2016
Bendig

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.