Handelsregister · HRB 9244

Chronologischer Auszug

Alex Ritter GmbH Fliesenverlegebetrieb · Amtsgericht Passau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alex Ritter GmbH Fliesenverlegebetrieb

b)
Ortenburg
Geschäftsanschrift:
Aufeld 51, 94496 Ortenburg

c)
Die Durchführung von Fliesenlegearbeiten
und allen damit zusammenhängenden
Tätigkeiten, der Vertrieb von Fliesen und
Natursteinen, sowie von Kachelöfen und
der Ein- und Verkauf von Propangas.
Innerhalb dieser Grenzen ist die
Gesellschaft zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung
des Gesellschaftszweckes notwendig oder
nützlich erscheinen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Ritter, Alexander, Ortenburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2014.
a)
17.11.2014
Bloch
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Raiffeisenstraße 11, 94496 Ortenburg
a)
16.03.2016
Kohout

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.