Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär und der Kassierer. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als 500,- Euro verpflichten, die Zustimmung des Vorstands erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Feramuz Topkaya
Bretten
Vorstand
Yasar Günes
Knittlingen
Vorstand
Cemal Karasac
Pforzheim
Vorstand
Filiz Erdem
Niefern-Öschelbronn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.02.1991 in Neufassung vom 27.10.2007 und 01.03.2008.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 25.03.1992
Satzung AG Pforzheim Bl. 407 ff.
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