Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.