Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen und Werkzeugsystemen, mechanischen Funktionsbaugruppen sowie Präzisionsdreh- und Frästeilen; der Erwerb, die gewinnbringende Verwaltung und Verpachtung von eigenen Grundstücken sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Björn Aleit
Marburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.1984 zuletzt geändert am 01.10.1987
Die Gesellschafterversammlungen vom 18.07.2008 und vom 20.10.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 741,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Ferner wurde § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 24 - 30 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.