Handel mit Industrieprodukten insbesondere mit NE-Metallen und Kunststoffen und die Herstellung von industriellen Vorprodukten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Friedrich Hübner
Geretsried
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Andrea Bäring
Sauerlach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.04.1994 zuletzt geändert am 19.12.1994
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2004 hat die Satzung neu gefaßt. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 14.354,06 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Umfang der Geschäftsführungsbefugnis) und 14 (Gründungskosten) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat die Änderung des § 10 (Abtretung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2011 hat die Änderung des § 10 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und die Erweiterung um einen § 17 (Aufgabenkreis der Gesellschafter) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19 So.
Beschluss Bl. 31 SB; neue Satzung Bl. 32 SB;
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