a) Erfassung und Vermarktung der Milch der Mitglieder auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, wobei eine Stabilisierung der Erzeugerpreise angestrebt wird. aa. Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft die Milch selbst erwerben und an Drittabnehmer weitervermarkten (=Eigenvermarktung). bb. Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft aber auch über die Milch ihrer Mitglieder als Vermittler (=Vertreter) ihrer Mitglieder mit Abnehmern Lieferverträge abschließen (=Milchvermittlung). b) Die Übernahme von Beteiligungen, insbesondere bei milchwirtschaftlichen Unternehmen und landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben. c) Die Errichtung von Zweigniederlassungen kommt nicht in Betracht. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Marohn
Loßburg
Vorstandsvorsitzende(r)
Gerhard Schneider
Dietingen
Vorstand
Felix Schwenk
Freudenstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 08.02.1935 zuletzt geändert am 28.11.2001
Die Generalversammlung vom 27.11.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen in: §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 35 (Versammlungsniederschrift), 36b (Generalversammlung) und 46 (Bekanntmachungen). Die §§ 26a bis f sind gestrichen.Geändert sind ferner die §§ 27, 29, 31, 34, 39, 42, 43, 44.
Die Generalversammlung vom 26.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Kündigung) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 18.12.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.01.2007.
Tag der ersten Eintragung: 08.06.1936
Reg.Akten Blatt 898
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.