Handelsregister · VR 3090
Chronologischer Auszug
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Dem Vorstand obliegt der Abschluss von Verträgen und Übernahme von Zahlungs- oder Leistungspflichten bis zu einer Wertgrenze von 100.000,--DM im Einzelfall oder bei einer Sachgesamtheit. Bei einem Wert von mehr als 100.000,-- DM hat der Vorstand die Zustimmung des Kuratoriums gemäß § 11 einzuholen. Das Kuratorium ist zuständig für die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen von außergewöhnlicher Bedeutung und von Dienstverträgen mit Vergütungs- bzw. Gehaltszulagen analog Vgr. III BAT und höher, die Genehmigung von außergewöhnlichen Investitionen für bauliche Maßnahmen oder Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn im Einzelfall oder bei Sachgesamtheit 100.000,-- DM überschritten werden und Erteilung von Vertretungsermächtigungen generell und im Einzelfall, dergleichen Bankvollmachten und Bestellung von Sondervertretern (§ 30 BGB). b) Stellvertretender Vorsitzender: 1. Brückner, Ingeborg, Berlin Beisitzer: 2. Hauguth, Helga, Berlin Vorsitzender: 3. Haßelmann, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 4. Meissner, Kurt W. R., *XX.XX.XXXX, Berlin Beisitzer: 5. Schmude, Corinna, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.08.1960, neu gefasst am 20.06.1982 und zuletzt geändert am 28.01.2001. b) Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.1997 und der jeweils zustimmenden Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 08.06.1997 und vom 14.06.1997 ist der Verein "KINDERLAND in Berlin und Brandenburg e. V." mit Sitz in Berlin durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf den Verein "Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin" mit Sitz in Berlin verschmolzen (AG Charlottenburg, VR 10642 Nz). | a) 10.10.2006 Dulian b) Satzung Bl.257-264 Beschluss Bl.11-14, 17, 29, 30 Verschmelzungsvertrag Bl.3-14 Zustimmungsbeschlüsse Bl.15-43 (AG Charlotenburg VR 10642 Nz) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Beisitzer: 2. Hauguth, Helga Beisitzer: 6. Dassel, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 08.05.2007 König b) Satzung Bl. 257-264 Bd. 1 Beschluss Bl. 238/255 Bd. 1; Bl. 11-14 Bd. 2; Bl. 17, Bl. 29-30 Bd. 5 von Amts wegen berichtigt | ||
| 3 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 4. Meissner, Kurt W. R. Änderung zu Nr. 6: Schatzmeister: Dassel, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.09.2009 Dambietz | ||
| 4 | a) Dem Vorstand obliegt der Abschluss von Verträgen und Übernahme von Zahlungs- oder Leistungspflichten bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 € im Einzelfall oder bei einer Sachgesamtheit. Bei einem Wert von mehr als 100.000,00 € hat der Vorstand die Zustimmung des Kuratoriums gem. § 11 der Satzung einzuholen. Das Kuratorium ist zuständig für die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen von außergerwöhnlicher Bedeutung und von Dienstverträgen mit Vergütungs- bzw. Gehaltszusagen analog Vgr. III BAT und höher, die Genehmigung von außergewöhnlichen Investitionen für bauliche Maßnahmen oder Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn im Einzelfall oder bei Sachgesamtheit 100.000,00 € überschritten werden und Erteilung von Vertretungsermächtigungen generell und im Einzelfall, dergleichen Bankvollmachten und Bestellung von Sondervertretern (§ 30 BGB). | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufgaben des Vorstandes), § 11 (Aufgaben des Kuratoriums), § 13 (Führung der laufenden Geschäfte) und die Streichung von § 15 (Die Kassenprüfer) beschlossen. Dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend. | a) 10.06.2010 Röling b) Satzung Bl. 122-127 Bd. V Beschluss Bl. 109/112-113 Bd. V | |
| 5 | a) Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Entscheidungen über Investitions-, Anschaffungs-, Bau- und Betriebserhaltungsmaßnahmen sowie Rechtsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die einen Wert von 100.000,00 € überschreiten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Kuratoriums. b) Nicht mehr Beisitzer: 5. Schmude, Corinna | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2010 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 04.02.2011 Röling b) Satzung Bl. 148-152 Bd. V Beschluss Bl. 144 Bd. V |
| 6 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 1. Brückner, Ingeborg stellvertretende Vorsitzende: 7. Dr. Schmude, Corinna, *XX.XX.XXXX, Schildow | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 25.07.2012 Röling b) Beschluss Bl. 175 (181-185) Bd. V | |
| 7 | b) Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach § 30 BGB: 8. Grahn, Thomas, *XX.XX.XXXX, Michendorf Der Aufgabenkreis des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt der Geschäftsführer den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten. Geschäftsführerin als besondere Vertreterin nach § 30 BGB: 9. Piekarski, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Berlin Der Aufgabenkreis der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt die Geschäftsführerin den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten. | a) 04.09.2013 Dambietz | ||
| 8 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 6. Dassel, Ulrich Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: 7. Dr. Schmude, Corinna stellvertretende Vorsitzende: 10. Meys, Ursula, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 11. Schmidt-Burda, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 06.05.2015 Dambietz | ||
| 9 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Aufgaben des Kuratoriums) beschlossen. | a) 24.01.2017 Röling b) Beschluss Bl. 27-30 (32-36) Bd. VI | ||
| 10 | b) Nicht mehr Geschäftsführerin als besondere Vertreterin nach § 30 BGB: 9. Piekarski, Cornelia Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30 BGB: 12. Haßmann-Vey, Silvia Anita, *XX.XX.XXXX, Potsdam Der Aufgabenkreis der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt die Geschäftsführerin den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten. | a) 30.10.2019 Röling | ||
| 11 | b) Nicht mehr Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach § 30 BGB: 8. Grahn, Thomas | a) 26.08.2020 Röling | ||
| 12 | b) Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem. §30 BGB: 13. Buck, Christof, *XX.XX.XXXX, Berlin Der Aufgabenkreis des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt der Geschäftsführer den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten. | a) 23.09.2021 Röling | ||
| 13 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: 10. Meys, Ursula stellvertretende Vorsitzende: 14. Pag, Bettina, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.06.2022 Röling | ||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30 BGB: 12. Haßmann-Vey, Silvia Anita | a) 14.12.2022 Röling | ||
| 15 | b) Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30 BGB: 15. Woitke, Catharina, *XX.XX.XXXX, Berlin Der Aufgabenkreis der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt die Geschäftsführerin den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten. | a) 08.08.2023 Röling | ||
| 16 | b) Nicht mehr Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem. §30 BGB: 13. Buck, Christof | a) 25.10.2023 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.