Handelsregister · VR 3090

Chronologischer Auszug

Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Dem Vorstand obliegt der Abschluss von Verträgen und
Übernahme von Zahlungs- oder Leistungspflichten bis zu
einer Wertgrenze von 100.000,--DM im Einzelfall oder
bei einer Sachgesamtheit. Bei einem Wert von mehr als
100.000,-- DM hat der Vorstand die Zustimmung des Kuratoriums gemäß § 11 einzuholen.
Das Kuratorium ist zuständig für die Zustimmung zum
Abschluss von Verträgen von außergewöhnlicher Bedeutung und von Dienstverträgen mit Vergütungs- bzw. Gehaltszulagen analog Vgr. III BAT und höher, die Genehmigung von außergewöhnlichen Investitionen für bauliche
Maßnahmen oder Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn im Einzelfall oder bei Sachgesamtheit
100.000,-- DM überschritten werden und Erteilung von
Vertretungsermächtigungen generell und im Einzelfall,
dergleichen Bankvollmachten und Bestellung von Sondervertretern (§ 30 BGB).

b)
Stellvertretender Vorsitzender:

1.
Brückner, Ingeborg, Berlin

Beisitzer:

2.
Hauguth, Helga, Berlin

Vorsitzender:

3.
Haßelmann, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

4.
Meissner, Kurt W. R., *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:

5.
Schmude, Corinna, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 09.08.1960, neu gefasst am 20.06.1982 und zuletzt geändert am
28.01.2001.

b)
Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
07.08.1997 und der jeweils zustimmenden Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom
08.06.1997 und vom 14.06.1997 ist der Verein
"KINDERLAND in Berlin und Brandenburg e.
V." mit Sitz in Berlin durch Übertragung seines
Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf den Verein "Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin" mit Sitz in Berlin verschmolzen
(AG Charlottenburg, VR 10642 Nz).
a)
10.10.2006
Dulian
b)
Satzung
Bl.257-264
Beschluss
Bl.11-14, 17, 29,
30
Verschmelzungsvertrag Bl.3-14
Zustimmungsbeschlüsse
Bl.15-43 (AG
Charlotenburg
VR 10642 Nz)

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Beisitzer:
2. Hauguth, Helga

Beisitzer:
6.
Dassel, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
08.05.2007
König
b)
Satzung Bl.
257-264 Bd. 1
Beschluss Bl.
238/255 Bd. 1;
Bl. 11-14 Bd. 2;
Bl. 17, Bl. 29-30
Bd. 5 von Amts
wegen berichtigt
3b)
Nicht mehr Schatzmeister:
4. Meissner, Kurt W. R.

Änderung zu Nr. 6:
Schatzmeister:
Dassel, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.09.2009
Dambietz
4a)
Dem Vorstand obliegt der Abschluss von Verträgen und
Übernahme von Zahlungs- oder Leistungspflichten bis
zu einer Wertgrenze von 100.000,00 € im Einzelfall oder
bei einer Sachgesamtheit. Bei einem Wert von mehr als
100.000,00 € hat der Vorstand die Zustimmung des Kuratoriums gem. § 11 der Satzung einzuholen. Das Kuratorium ist zuständig für die Zustimmung zum Abschluss von
Verträgen von außergerwöhnlicher Bedeutung und von
Dienstverträgen mit Vergütungs- bzw. Gehaltszusagen
analog Vgr. III BAT und höher, die Genehmigung von außergewöhnlichen Investitionen für bauliche Maßnahmen
oder Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern,
wenn im Einzelfall oder bei Sachgesamtheit 100.000,00
€ überschritten werden und Erteilung von Vertretungsermächtigungen generell und im Einzelfall, dergleichen
Bankvollmachten und Bestellung von Sondervertretern (§
30 BGB).
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Aufgaben des
Vorstandes), § 11 (Aufgaben des Kuratoriums),
§ 13 (Führung der laufenden Geschäfte) und die
Streichung von § 15 (Die Kassenprüfer) beschlossen.
Dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend.
a)
10.06.2010
Röling
b)
Satzung Bl.
122-127 Bd. V
Beschluss Bl.
109/112-113 Bd.
V
5a)
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Entscheidungen über Investitions-, Anschaffungs-, Bau- und Betriebserhaltungsmaßnahmen sowie Rechtsgeschäfte über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die einen
Wert von 100.000,00 € überschreiten, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Genehmigung des Kuratoriums.

b)
Nicht mehr Beisitzer:

5. Schmude, Corinna
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2010 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
04.02.2011
Röling
b)
Satzung Bl.
148-152 Bd. V
Beschluss Bl.
144 Bd. V
6b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
1. Brückner, Ingeborg

stellvertretende Vorsitzende:
7.
Dr. Schmude, Corinna, *XX.XX.XXXX, Schildow
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung) und
§ 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
25.07.2012
Röling
b)
Beschluss Bl.
175 (181-185)
Bd. V
7b)
Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
8.
Grahn, Thomas, *XX.XX.XXXX, Michendorf
Der Aufgabenkreis des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement,
soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von
20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt der Geschäftsführer den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der
Vertretung vor Gerichten.

Geschäftsführerin als besondere Vertreterin nach § 30
BGB:
9.
Piekarski, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Berlin
Der Aufgabenkreis der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert
von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt die Geschäftsführerin den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten.
a)
04.09.2013
Dambietz
8b)
Nicht mehr Schatzmeister:
6. Dassel, Ulrich
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
7. Dr. Schmude, Corinna

stellvertretende Vorsitzende:
10.
Meys, Ursula, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
11.
Schmidt-Burda, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
06.05.2015
Dambietz
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 14 (Aufgaben des
Kuratoriums) beschlossen.
a)
24.01.2017
Röling
b)
Beschluss Bl.
27-30 (32-36)
Bd. VI
10b)
Nicht mehr Geschäftsführerin als besondere Vertreterin
nach § 30 BGB:
9. Piekarski, Cornelia
Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30
BGB:
12.
Haßmann-Vey, Silvia Anita, *XX.XX.XXXX, Potsdam
Der Aufgabenkreis der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert
von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt die Geschäftsführerin den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten.
a)
30.10.2019
Röling
11b)
Nicht mehr Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach
§ 30 BGB:
8. Grahn, Thomas
a)
26.08.2020
Röling
12b)
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem. §30 BGB:
13.
Buck, Christof, *XX.XX.XXXX, Berlin
Der Aufgabenkreis des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement,
soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von
20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt der Geschäftsführer den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der
Vertretung vor Gerichten.
a)
23.09.2021
Röling
13b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
10. Meys, Ursula

stellvertretende Vorsitzende:
14.
Pag, Bettina, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.06.2022
Röling
14b)
Nicht mehr Geschäftsführerin als besondere Vertreterin
gem. § 30 BGB:
12. Haßmann-Vey, Silvia Anita
a)
14.12.2022
Röling
15b)
Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30
BGB:
15.
Woitke, Catharina, *XX.XX.XXXX, Berlin
Der Aufgabenkreis der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin umfasst die Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Nachlassbearbeitung, Immobilienverwaltung und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert
von 20.000 € oder jährlich den Wert von 90.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt die Geschäftsführerin den Verein auch gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten.
a)
08.08.2023
Röling
16b)
Nicht mehr Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem.
§30 BGB:
13. Buck, Christof
a)
25.10.2023
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.