Handelsregister · HRB 6406

Registerinformationen

Albert Jüngst GmbH Bauunternehmen · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Albert Jüngst GmbH Bauunternehmen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Berleburg-Arfeld
Geschäftsanschrift
Stedenhofstraße 12 a, 57319 Bad Berleburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6406
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
18.10.2024
Abrufstand
07.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit eines Bauunternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Ute Jüngst-Sonneborn

Bad Berleburg

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Andreas Jüngst

Bad Berleburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Jonas Jüngst

Bad Berleburg

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.11.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 92 Amtsgericht Bad Berleburg getreten. Freigegeben am 11.02.2004.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.03.1906/26.09.1976 zuletzt geändert am 11.11.1999

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschafter können die Vertretung und die Geschäftsführung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Gesellschafter werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen. Die Abberufung eines Geschäftsführers gilt zugleich als Kündigung des Anstellungsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Einzelheiten der Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers regelt der Anstellungsvertrag.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.