Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Ausgaben/Vermögensverwaltungen, die einen Betrag von 5000 EUR übersteigen, müssen dem gesamten Vorstand vorgetragen werden und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bastian Braulik
Albershausen
Vorstand
Mirko Mosenthin
Kirchheim unter Teck
Vorstand
Heiko Blessing
Denkendorf
Vorstand
Nina Martin
Villingen-Schwenningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.2022.
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Blatt 6/10
Satzung: Blatt 16/20
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.