Vorstand nach § 26 BGB sind die/der 1. Vorsitzende, die/der 2. Vorsitzende, die/der Schriftführer/in, die/der Schatzmeister/in und die/der musikalische Gesamtleiter/in (Pipemajor). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für einzelne Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Eine Kreditaufnahme ist grundsätzlich nicht zulässig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eoin Allister Mackinnon Ashford
Hildesheim
Vorstand
Ina MacKinnon Ashford-Knieke
Hildesheim
Vorstand
Wolfgang Bormann
Bad Salzdetfurth
Vorstand
Thorsten Plötze
Hildesheim
Vorstand
Jenny Wilde
Wunstorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.04.2010 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.07.2010 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2018 hat die Streichung des § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Ausschluss aus dem Verein), § 8 (Beiträge), § 10 (Vorstand), § 12 (Mitgliederversammlung) und § 13 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 32 ff. der Akten
Fall 1
Fall 2 Protokoll Bl. 48-55 d.A., Satzung Bl. 55-58 d.A.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Beschluss Blatt 106 - 109 der Akten
Fall 6
Fall 7
Beschluss Blatt 149 - 151 der Akten
Fall 8
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