Handelsregister · HRB 273373

Chronologischer Auszug

ALBA BERLIN Stiftung für Sport und Entwicklung gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ALBA BERLIN Stiftung für
Sport und Entwicklung gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Cantianstraße 24, 10437 Berlin

c)
Die Förderung: der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
AO); von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO); der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.
7 AO); des Umweltschutzes (§
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO); internationaler Gesinnung und
des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Nr. 13 AO);der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Nr. 15 AO); der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Nr. 20 AO) und des Sports (§
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO).
Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht
durch :
Die eigene Organisation und
Durchführung von Projekten
im In- und Ausland in den Bereichen Sport, Bildung, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und
Nachhaltigkeit sowie an den
interdisziplinären Schnittstellen dieser und inhaltlich verwandter Bereiche insbesondere, aber nicht ausschließlich,
zur (sport-)pädagogischen Förderung der Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen. Die
Projektarbeit erfolgt unter anderem in Quartieren mit sozialherausfordernder Lebenslage, um dort positive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien sowie eine
kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen und dadurch Kinderund Jugendkriminalität generalpräventiv entgegenzuwirken.
Dies gilt insbesondere für die
Projektarbeit in Entwicklungsländern. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.
4, 7, 15, 20 und 21 AO);
die nationale und internationale Beratung für sowie Organisation von und Teilnahme
an Netzwerkveranstaltungen
mit bzw. von nationalen und internationalen Organisationen
(u.a. in Entwicklungsländern),
die der Entwicklungsförderung
insbesondere von Kindern und
Jugendlichen dienen, wie z.B.
Sportverbände, Forschungsund Ausbildungseinrichtungen,
(Groß-)Sportvereine, kommunale Verwaltungen, Kitas, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen, um diese Institutionen in Theorie und Praxis zu
schulen, wie sie insbesondere zusätzliche, leicht zugängliche, nachhaltige Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Quartieren (u.a. solche
mit sozialherausfordernder Lebenslage) schaffen können. (§
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 7, 15, 20
und 21 AO);
die nach § 58 Nr. 1 AO zulässige Weiterleitung von finanziellen Mitteln an nationale und
internationale regionale Akteur:innen und Organisationen,
insbesondere für die Organisation und Durchführung von
Maßnahmen und Projekten zur
(sport-)pädagogischen Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen sowie
die nationale und internationale Beratung dieser Kooperationspartner in Theorie und Praxis zur nachhaltigen Implementierung (sport-)pädagogischer
Angebote für Kinder und Jugendliche (auch, aber nicht nur,
in Entwicklungsländern). (§ 58
Nr. 1 AO, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.
4, 7, 15 und 21 AO);
die gemeinsame Organisation
und Durchführung von Begegnungsprojekten mit nationalen
und internationalen Akteur:innen und Organisationen im Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und/oder Jugendlichen aus Deutschland
und anderen Ländern, unter anderem durch Workshops in den
Themengebieten Sport, Kunst/
Kultur (z.B. durch die Umsetzung von theaterpädagogischen Projekten) und Umwelt
(z.B. Workshops zur Stärkung
des Umweltbewusstseins der
Bevölkerung durch entsprechende Aufklärungsarbeit).
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung dieser Begegnungsprojekte dient u.a.
der Förderung des gegenseitigen Kennen- und Verstehenlernens der Kinder und Jugendlichen aus unterschiedlichen
Ländern und Kulturkreisen zur
Schaffung gegenseitiger Toleranz. Ziel der Zusammenarbeit mit anderen nationalen
und internationalen Akteur:innen und Organisationen ist zudem der Ausbau eines gemeinsamen Netzwerks zum fachlichen Austausch. (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4, 5, 7, 8, 13, 15 und
21 AO);
Entwicklung von kooperativen
Lernkonzepten mit Bezug zu
Sport und Bewegung in definierten Räumen zur Förderung
der Entwicklung von insbesondere Kindern und Jugendlichen
(auch, aber nicht nur, in Entwicklungsländern). Diese Konzepte dienen der eigenen Tätigkeit der Gesellschaft, sollen
aber auch insbesondere durch
öffentlichkeitswirksame Kommunikation und Kampagnen
zu Themen, wie z.B. Sport im
Ganztagsschulbereich oder
Netzwerkarbeit in Quartieren
mit sozial-herausfordernder Lebenslage, anderen Akteur:innen und Organisationen im Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und/oder Jugendlichen zu deren eigener
Nutzung vorgestellt und zur
Verfügung gestellt werden. (§
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 7, 15, 20
und 21 AO).
Die Gesellschaft verfolgt ihre
gemeinnützigen Zwecke in erster Linie durch eigene Aktivitäten.
Soweit die Gesellschaft als
Fördergesellschaft gem. § 58
Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur
Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 52
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 5, 7, 8, 13,
15, 20, 21 AO an andere inländische oder ausländische
Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen
Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft
im Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur
dann weiterleiten, wenn diese
Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:

1.
Ryabinin, Igor, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
20.01.2025
a)
19.03.2025
Mallison

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.