Handelsregister · HRB 3836 BHV

Chronologischer Auszug

Aladin Kino GmbH · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aladin Kino gemeinnützige
GmbH

b)
Bremerhaven

c)
Der Betrieb kultureller
Lichtspieltheater und kultureller Veranstaltungen.
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§
181 BGB).

b)
Geschäftsführer:
1.
Held, Manfred, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
05.04.2005
a)
23.11.2005
Scherbaum,
Nancy
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.8
Tag der ersten Eintragung
06.07.2005
2c)
Der Betrieb kultureller
Lichtspieltheater und kultureller Veranstaltungen. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§ 51 ff AO)
in der jeweiligen Fassung.
Der gemeinnützige Zweck wird
insbesondere erreicht durch
die Förderun der Entwicklung, Pflege und Stärkung
der Filmkultur in Bremerhaven durch Vorführung von
Filmen, die einen wichtigen
Beitrag zur Filmkultur leisten, und/oder die nach ihrem
Inhalt, Form und Besetzung
einen hohen Qualitätsstandard setzen und/oder besonders qualitativ anspruchsvoll sind. Bei der Filmvorführung soll darauf geachtet werden, dass ein angemessener Anteil an europäischen und deutschen Fiilmen,
Kinder- und Jugendfilmen sowie Kurz- und Dokumentarfilmen besteht. Die Gesellschaft wird, soweit rechtlich möglich, Landes- oder
Bundesfördermittel in Anspruch nehmen. Es werden zudem kulturelle Veranstaltungen angeboten. Hierzu gehören Filmreihen zu aktuellen und zeitgerechten Themen, Filmkunstfestspiele,
fachliche Symposien, Lesungen, Musikveranstaltungen
und sonstige Vorführungen
sowie Fach- und Laienvorträge.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
28.12.2005 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 ( Gegenstand)und § 4 (Geschäftsjahr)
geändert.
a)
24.02.2006
Ehlers, Hans
b)
Gesellschaftsvertrag
Bl.27ff
Beschluss
Bl.22ff
3c)
Der Betrieb kultureller
Lichtspieltheater und kultureller Veranstaltungen. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der gemeinnützige Zweck wird insbesondere erreicht durch die Förderung der Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur in Bremerhaven durch
Vorführung von Filmen, die
einen wichtigen Beitrag zur
Filmkultur leisten, und/
oder die nach ihrem Inhalt,
Form und Besetzung einen hohen Qualitätsstandard setzen und/oderkulturell bedeutend und/oder besonders
qualitativ anspruchsvoll
sind. Bei der Filmvorführung soll darauf geachtet
werden, dass ein angemessener Anteil an europäischen
und deutschen Fiilmen, Kinder- und Jugendfilmen sowie
Kurz- und Dokumentarfilmen
besteht. Die Gesellschaft
wird, soweit rechtlich möglich, Landes- oder Bundesfördermittel für das Filmabspielen und der Filmpräsentation in Anspruch nehmen.
Es werden zudem kulturelle
Veranstaltungen angeboten.
Hierzu gehören Filmreihen zu
aktuellen und zeitgerechten
Themen, Filmkunstfestspiele, fachliche Symposien, Lesungen, Musikveranstaltungen und sonstige Vorführungen sowie Fach- und Laienvorträge. Die Einrichtungsbetriebe müssen die zweckbetrieblichen Bestimmungen der
Abgabenordnung erfüllen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
09.05.2007 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) und in § 12 (Auflösung
der Gesellschaft) geändert
worden.
a)
01.06.2007
Ehlers
4b)
Geschäftsanschrift:
Bgm.-Smidt-Straße 20, 27568
Bremerhaven
b)
Geschäftsführer:
2.
Marseille, Ulrich, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Held, Manfred
a)
26.01.2009
Taube
5a)
Aladin Kino GmbH

c)
Der Betrieb kultureller
Lichtspieltheater und kultureller Veranstaltungen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
10.02.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu
gefasst.
a)
24.02.2011
Ehlers
6b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
27.08.2015 ist die Firma Sozialimmobilien "Altmark" GmbH
mit Sitz in Zirchow (Amtsgericht Stralsund, HRB 7529)
durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die
Gesellschaft verschmolzen.
a)
17.09.2015
Tiebermann
7b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
27.08.2015 ist die Firma EWG
Gewerbe- und Wohnungsgesellschaft mbH mit Sitz in Zirchow
(Amtsgericht Stralsund, HRB
7530) durch Übertragung ihres
Vermögens unter Auflösung ohne
Abwicklung als Ganzes auf die
Gesellschaft verschmolzen.
a)
17.09.2015
Tiebermann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.