Handelsregister · HRB 40345

Chronologischer Auszug

Alaclean AG Zweigniederlassung Worms · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alaclean AG Zweigniederlassung Worms

b)
Worms, Zweigniederlassung der Alaclean
AG mit dem Sitz in Luzern (Schweiz)

c)
Gegenstand des Unternehmens der
Zweigniederlassung ist der Druck und
Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und
Büchern etc. sowie Werbung in diesem
Zusammenhang; Erwerb, Verwaltung und
Verwertung von Beteiligungen und anderen
Vermögenswerten; Tätigung von
Handelsgeschäften; Import und Export von
Waren aller Art; Übernahme von
Reinigungsaufträgen aller Art, insbesondere
im Bereich der chemischen Industrie-
Heizkesselreinigung.
50.000,00
CHF
b)
Geschäftsführer und ständiger Vertreter der
Zweigniederlassung:
Fuchs, Alfons
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Rocker, Claus, Worms, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Beginn: 27.10.1972
a)
17.05.2006
Anstatt
2b)
von Amts wegen berichtigt
Worms
Geschäftsanschrift:
Saarstraße 20, 67550 Worms
Zweigniederlassung der Alaclean AG mit
Sitz in Luzern (Schweiz) (Handelsregister
des Kantons Luzern - Handelsregisteramt -
CH-100.3.004.022-6)
a)
Berichtigung zur Eintragung lfd. Nr. 1 von Amts wegen:
Aktiengesellschaft nach dem Recht der Schweiz

Beginn: 27.10.1972
a)
05.11.2009
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.