Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Für die finanziellen Angelegenheiten ab 500,00 EUR sind der 1. Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Aymen Sellami
Lörrach
Vorstand
Samer Ghrayeb
Bad Säckingen
Vorstand
Othmane Nehri
Lörrach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.09.2019 mit Änderung vom 15.12.2019.
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung des Vereins) und § 14 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Satzung: S. 41ff.
Geänderte Satzung: Blatt 105 ff.
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