Handelsregister · HRB 26150

Chronologischer Auszug

AL Engineering AG · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AL Engineering AG

b)
Dillingen

c)
Die Erbringung von Beratungsleistungen
(beratende Ingenieurleistungen aller Art)
sowie die Entwicklungstätigkeit auf den
Gebieten der Verkehrsplanung
(Verkehrsleitsysteme), der elektronischen
Datenverarbeitung (Soft- und Hardware)
und des technischen Umweltschutzes
55.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Locurcio, Altomare, Saarlouis, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 23.12.1998 zuletzt geändert am 27.08.1999

b)
Die Gesellschaft hat mit der Saarländischen
Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH in Saarbrücken als
herrschendem Unternehmen am 15.05.2001 mit Zustimmung
der Hauptversammlung vom 18.07.2001 einen
Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG
geschlossen. Die Saarländische
Wagnisfinanzierungsgesellschaft erhält auf ihre geleistete
Einlage in Höhe von 260.000,-- Euro eine vom Jahresergebnis
der AL-Engineering AG unabhängige Mindestvergütung von
8,5% p.a., halbjährlich im nachhinein zum 31.03. und 30.09.
eines jeden Jahres fällig. Zusätzlich erhält die Saarländische
Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH beginnend mit dem
Zeitpunkt des Abrufes der Einlage eine variable Verzinsung,
die auf das sogenannte positive Betriebsergebnis berechnet
wird. Das maßgebliche positive Betriebsergebnis ermittelt sich
ausgehend vom Jahresergebnis (=Jahresüberschuss bzw.
Jahresfehlbetrag) wie folgt:

Dem Jahresergebnis sind hinzuzusetzen
- Steuern von Einkommen und Ertrag sowie etwaige
Tantiemen der Geschäftsführer, soweit sie den
ausgewiesenen Jahresüberschuss gemindert haben;
- außerordentliche Aufwendungen, soweit sie aus
Geschäftsvorfällen herrühren, die vor Beginn der stillen
Gesellschaft erfolgt sind;
- Verlust aus Veräußerung oder Zerstörung von
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im
Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden
waren.

Vom Jahresergebnis sind abzusetzen

- Erträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen, die vor
Beginn der stillen Beteiligung gebildet wurden;
- außerordentliche Erträge, soweit sie auf Geschäftsvorfällen
beruhen, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind;
- Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns
der Gesellschaft bereits vorhanden waren.

Im Jahr des Abrufs der Beteiligung gilt der Jahresüberschuss
für die Berechnung des erfolgsabhängigen
Beteiligungsentgelts wie nachstehend beschrieben als
gleichmäßig auf das Jahr verteilt angefallen.

Von dem gemäß vorstehenden Grundsätzen ermittelten
maßgeblichen positiven Betriebsergebnis erhält die
Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft ein
erfolgsabhängiges Beteiligungsentgelt von 11 %. Dieses
erfolgsabhängige Beteiligungsentgelt ist zahlbar innerhalb von
zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses. Bei
Beendigung der stillen Gesellschaft ist die Saarländische
Wagnisfinanzierungsgesellschaft berechtigt, eine Vergütung in
Höhe von 6 % des zum Zeitpunkt der Rückzahlung
valutierenden Beteiligungsbetrages zu verlangen, und zwar für
jedes volle Jahr der Dauer der Gesellschaft (Endvergütung).
Endet die Gesellschaft unterjährig, ist der Prozentsatz für das
letzte Jahr entsprechend zu reduzieren. Bei der zu zahlenden
Endvergütung werden die gemäß vorstehenden Grundsätzen
jährlich errechneten Gewinnbeteiligungen angerechnet. Sollte
die Summe der Gewinnbeteiligungen die Endvergütung
übersteigen, erfolgt keine Erstattung.
a)
05.11.2003
Kremer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.03.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (63 IN 39/06)
vom 16.08.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
worden und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt
worden .
a)
22.08.2006
Kreutz
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom
01.09.2006 (Az.: 63 IN 39/06) ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes
aufgelöst.
a)
07.09.2006
Gransow
4b)
Das am 01.09.2006 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 03.08.2007
(Az.: 63 IN 39/06) nach rechtskräftiger Bestätigung des
Insolvenzplans vom 11.12.2006 aufgehoben worden.
a)
23.08.2007
Gransow
5b)
Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
a)
10.10.2007
Schmidt
6b)
Der mit der Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft
mbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 11231)
am 15.05.2001 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag
ist durch außerordentliche Kündigung vom 08.09.2006 zum
12.09.2006 aufgehoben.
a)
24.06.2008
Lorscheider
7b)
Gemäß § 18 Satz 3 EGAktG von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Merziger Straße 64, 66763 Dillingen
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom
11.02.2020, Aktenzeichen 103 IN 18/19, ist über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
17.02.2020
Sprau

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.