Handelsregister · HRB 26150
Chronologischer Auszug
AL Engineering AG · Amtsgericht Saarbrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AL Engineering AG b) Dillingen c) Die Erbringung von Beratungsleistungen (beratende Ingenieurleistungen aller Art) sowie die Entwicklungstätigkeit auf den Gebieten der Verkehrsplanung (Verkehrsleitsysteme), der elektronischen Datenverarbeitung (Soft- und Hardware) und des technischen Umweltschutzes | 55.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Locurcio, Altomare, Saarlouis, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 23.12.1998 zuletzt geändert am 27.08.1999 b) Die Gesellschaft hat mit der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH in Saarbrücken als herrschendem Unternehmen am 15.05.2001 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 18.07.2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG geschlossen. Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft erhält auf ihre geleistete Einlage in Höhe von 260.000,-- Euro eine vom Jahresergebnis der AL-Engineering AG unabhängige Mindestvergütung von 8,5% p.a., halbjährlich im nachhinein zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres fällig. Zusätzlich erhält die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH beginnend mit dem Zeitpunkt des Abrufes der Einlage eine variable Verzinsung, die auf das sogenannte positive Betriebsergebnis berechnet wird. Das maßgebliche positive Betriebsergebnis ermittelt sich ausgehend vom Jahresergebnis (=Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag) wie folgt: Dem Jahresergebnis sind hinzuzusetzen - Steuern von Einkommen und Ertrag sowie etwaige Tantiemen der Geschäftsführer, soweit sie den ausgewiesenen Jahresüberschuss gemindert haben; - außerordentliche Aufwendungen, soweit sie aus Geschäftsvorfällen herrühren, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind; - Verlust aus Veräußerung oder Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren. Vom Jahresergebnis sind abzusetzen - Erträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen, die vor Beginn der stillen Beteiligung gebildet wurden; - außerordentliche Erträge, soweit sie auf Geschäftsvorfällen beruhen, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind; - Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren. Im Jahr des Abrufs der Beteiligung gilt der Jahresüberschuss für die Berechnung des erfolgsabhängigen Beteiligungsentgelts wie nachstehend beschrieben als gleichmäßig auf das Jahr verteilt angefallen. Von dem gemäß vorstehenden Grundsätzen ermittelten maßgeblichen positiven Betriebsergebnis erhält die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft ein erfolgsabhängiges Beteiligungsentgelt von 11 %. Dieses erfolgsabhängige Beteiligungsentgelt ist zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft ist die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft berechtigt, eine Vergütung in Höhe von 6 % des zum Zeitpunkt der Rückzahlung valutierenden Beteiligungsbetrages zu verlangen, und zwar für jedes volle Jahr der Dauer der Gesellschaft (Endvergütung). Endet die Gesellschaft unterjährig, ist der Prozentsatz für das letzte Jahr entsprechend zu reduzieren. Bei der zu zahlenden Endvergütung werden die gemäß vorstehenden Grundsätzen jährlich errechneten Gewinnbeteiligungen angerechnet. Sollte die Summe der Gewinnbeteiligungen die Endvergütung übersteigen, erfolgt keine Erstattung. | a) 05.11.2003 Kremer b) Tag der ersten Eintragung: 17.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (63 IN 39/06) vom 16.08.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden . | a) 22.08.2006 Kreutz | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.09.2006 (Az.: 63 IN 39/06) ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst. | a) 07.09.2006 Gransow | ||||
| 4 | b) Das am 01.09.2006 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 03.08.2007 (Az.: 63 IN 39/06) nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans vom 11.12.2006 aufgehoben worden. | a) 23.08.2007 Gransow | ||||
| 5 | b) Die Gesellschaft wird fortgesetzt. | a) 10.10.2007 Schmidt | ||||
| 6 | b) Der mit der Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 11231) am 15.05.2001 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung vom 08.09.2006 zum 12.09.2006 aufgehoben. | a) 24.06.2008 Lorscheider | ||||
| 7 | b) Gemäß § 18 Satz 3 EGAktG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Merziger Straße 64, 66763 Dillingen | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 11.02.2020, Aktenzeichen 103 IN 18/19, ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 17.02.2020 Sprau |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.