Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder durch einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer die Befugnis erteilen, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Sie kann jeden Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Entsprechendes gilt für Liquidatoren.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dominic Unger
Bergheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1437 Amtsgericht Grevenbroich getreten. Freigegeben am 12.12.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
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