Die Investition in und die Verwaltung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Wertpapieren. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter oder als Genussscheininhaber beteiligen, deren Beteiligungsmodalitäten bzw. Ausgabebedingungen der Vorstand zu vereinbaren berechtigt ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susanne Göpfert
Güntersleben
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.08.1999, zuletzt geändert am 01.03.2001.
Die Hauptversammlung vom 15.05.2003 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher AKURA Kapital Management AG (Amtsgericht AG Kassel HRB 7489 und Sitz, bisher Kassel ) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschaft hat zahlreiche neue Teilgewinnabführungsverträge ( atypisch stille Gesellschaftsverträge ) geschlossen. Im Hinblick auf die Namen der anderen Vertragsteile, der Vertragsnummern und der Beteiligungsbeträge wird auf die dem Handelsregister eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Hauptversammlung vom 22.09.2003 hat diesen Teilgewinnabführungsverträgen zugestimmt. 14 Teilgewinnabführungsverträge wurden beendet. Im Hinblick auf die Namen der anderen Vertragsteile, der Vertragsnummern und der Beendigungsgründe wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat zahlreiche Teilgewinnabführungsverträge ( atypisch stille Gesellschaftsverträge ) geschlossen. Im Hinblick auf die Einzelheiten der Verträge und die Namen der anderen Vertragsteile wird auf die dem Handelsregister eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Gesellschaft hat 277 Teilgewinnabführungsverträge ( atypisch stille Gesellschaftsverträge ) abgeschlossen. Hinsichtlich der Einzelheiten und der Namen der anderen Vertragspartner wird auf das beigefügte Gesellschafterbuch mit Vertragsbeginn vom 01.06.2003 bis 31.12.2003 und den Vertragsnummern von 20168A02 bis 20713C01 sowie auf die in beglaubigter Abschrift beigefügten Vertragsurkunden Bezug genomen. Die Gesellschafterversammlungen vom 01.03.2003 und vom 22.09.2003 haben den Verträgen zugestimmt. 29 Verträge wurden beendet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Liste, auf der Namen, Vertragsnummer etc. vermerkt sind, und auf die in beglaubigter Abschrift beigefügten Vertragsurkunden Bezug genommen.
Die Gesellschaft hat zahlreiche Teilgewinnabführungsverträge (atypisch stille Gesellschaftsverträge) geschlossen. Im Hinblick auf die Einzelheiten der Verträge und die Namen der anderen Vertragsteile wird auf dei dem Handelsregister eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Gesellschaft hat 200 Teilgewinnabführungsverträge (atypisch stille Gesellschaftsverträge) abgeschlossen.Hinsichtlich der Einzelheiten und der Namen der anderen Vertragspartner wird auf das beigefügte Gesellschafterbuch mit Vertragsbeginn 01.01.2004 bis 31.12.2004 und den Vertragsnummern 20429A02 bis 20912C04 sowie auf die in beglaubigter Abschrift beigefügten Vertragsurkunden Bezug genommen. Die Gesellschafterversammlungen vom 01.03.2001, vom 22.09.2003 und 06.09.2005 haben diesen Verträgen zugestimmt.
Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypischen stillen Gesellschaftsverträgen wurden geändert bzw. beendet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eigereichten Unterlagen Bezug genommen.
Freitext
Satzung Bl. 12 ff SB; Beschluss Bl. 3 ff SB; Tag der ersten Eintragung: 16.03.2000
Beschluß: Bl.21 ff SB, Liste der neu geschlossenen Verträge Bl.29 ff SB; Liste der beendeten Verträge Bl.37 ff SB
Beschlüsse: Bl.51 ff und Bl.60 ff, Listen und Vertragsurkunden: Ordner Nr.1
Beschlüsse Bl. 76ff SB;Listen und Vertragsurkunden Ordner Nr. 1
Listen und Vertragsurkunden Bl.91ff SB,
Sonstige Rechtsverhältnisse
78 Teilgewinnabführungsverträge wurden aufgehoben/storniert.Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Liste, auf der Namen, Vertragsnummer etc. vermerkt sind, und auf die in beglaubigter Abschrift beigefügten Vertragsurkunden Bezug genommen.
76 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypisch stillen Gesellschaftsverträgen wurden aufgehoben/storniert. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
15 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypisch stillen Gesellschaftsverträgen wurden aufgehoben/storniert. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
65 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypisch stillen Gesellschaftsverträgen wurden aufgehoben/storniert. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Die Gesellschaft hat in der Hauptversammlung vom 29.04.2008 der Änderung von vier bestehenden atypisch stillen Gesellschaftsverträgen durch Vertragsumschreibung auf einen anderen Vertragspartner zugestimmt. Hinsichtlich der Vertragspartner und der Einzelheiten der Verträge wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
3 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypisch stillen Gesellschaftsverträgen wurden aufgehoben/storniert. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Es wurden Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypischen stillen Gesellschaftsverträgen beendet. Im Hinblick auf die Einzelheiten wird auf die dem Handelsregister eigereichte Liste der beendeten Verträge verwiesen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 14.02.2011 (AZ, IN 65/2011) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 08.06.2010 (Az. IN 65/2011) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.