Handelsregister · VR 41240

Chronologischer Auszug

Aktive Bewegung Neustadt e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aktive Bewegung Neustadt

b)
Neustadt/Weinstraße
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Meckelburg, Andreas, Lehrer, Neustadt/Weinstraße
Stellvertreter:
Boxheimer, Annette, Krankengymnastin,
Neustadt/Weinstraße
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.03.1996

b)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
a)
09.03.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.10.1996

Satzung Bl. 4-11

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1240 NE
getreten.
Freigegeben am 09.03.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Meckelburg, Andreas, Lehrer, Neustadt/Weinstraße
Nicht mehr
Stellvertreter:
Boxheimer, Annette, Krankengymnastin,
Neustadt/Weinstraße
nunmehr gewählt als
1. Vorsitzender:
Oberfrank, Thimo, Neustadt, *XX.XX.XXXX
nunmehr gewählt als
2. Vorsitzender:
Geitlinger, Dominik, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
23.10.2012
Schramm

b)
Fall 2
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Geitlinger, Dominik, Neustadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als:
2. Vorsitzender:
Meckelburg, Andreas, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vorstand) beschlossen.
a)
01.09.2015
Schramm
4a)
Aktive Bewegung Neustadt e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem/der Vorsitzenden und
dem/der Stellvertreter/in.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2021 hat die Änderung der Satzung in
§ 2 (Erwerb der Mitgliedschaft),
§ 7 (Vereinsorgane),
§ 8 (Mitgliederverammlung) und
§ 11 (Jugend des Vereins) -entfälltbeschlossen.

Die nachfolgenden Paragraphen werden entsprechend fortlaufend nummeriert.
a)
13.07.2022
Hundt

b)
Fall 4
Rechtsformzusatz und
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 3 a) von
Amts wegen ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.