Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden der zugleich Schriftführer ist und dem Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Satzung Blatt 2-8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 19.06.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 402 Amtsgericht Wittmund getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Satzung
Satzung vom 06.06.1980
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