Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Stahl
Oerlenbach-Ebenhausen
Vorstand
Jens Lindemann
Oerlenbach-Ebenhausen
Vorstand
Melanie Bräuer
Oerlenbach-Ebenhausen
Vorstand
Tina Topler
Oerlenbach-Ebenhausen
Vorstand
Julia Keller
Oerlenbach-Ebenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.11.1971 zuletzt geändert am 10.04.1986
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 14 (Genehmigungspflicht).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.12.1971. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 97 ff HB;
Protokoll Bl. 28 SB;
Protokoll Bl. 30 ff SB;
Protokoll Bl. 40 ff SB; Neue Satzung Bl. 35 ff SB.
Protokoll Bl. 45 SB;
Protokoll Bl. 47 ff sowie Amtsübertragung Bl. 52 f SB;
Protokolle Bl. 56 ff sowie Bl. 63 ff SB;
Protokoll Bl. 79 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.