Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Bei Rechtsgeschäften, die gemeinnützige Tochtergesellschaften des Vereins betreffen, sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam zur Vertretung befugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Cornelia Richter
Berlin
274
Monika Ebert
Teltow
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.