Die Akteneinlagerung, Archivleistungen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Petra Maria Jung
Messel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Stefan Jung
Messel
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 62 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 90, 91 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.1999 zuletzt geändert am 08.08.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt III Ziffer 1 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist durch Übertragung des gesamten Vermögens mit allen Aktiva und Passiva der einzelkaufmännischen Firma Akteneinlagerung Marjeta Weilhammer in Messel (Amtsgericht Darmstadt, HRA 6178) gemäß dem Spaltungsplan vom 22.02.1999 im Wege der Ausgliederung zur Neugründung nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 124 Abs. 1, 155 UmwG errichtet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.