Handelsregister · HRA 1726
Chronologischer Auszug
AKO GmbH & Co. KG · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) AKO GmbH & Co. KG b) Kolkwitz | a) Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. b) Persönlich haftender Gesellschafter: 1. AKO Verwaltungs GmbH, Kolkwitz (Amtsgericht Cottbus, HRB 7493) mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditisten: 1. Ackermann, Kurt, *XX.XX.XXXX, Kolkwitz 7.000,00 EUR 2. Ackermann, Jenny, *XX.XX.XXXX, Kolkwitz 3.000,00 EUR | a) 17.03.2006 Theinert | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Koschendorfer Straße 57, 03099 Kolkwitz | c) Unter Herabsetzung seiner Kommanditeinlage auf den nachstehend genannten Betrag hat der Kommanditist: zu 1: Ackermann, Kurt 2.000,00 EUR einen Teilbetrag im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf folgenden bereits eingetragenen Kommanditisten übertragen, dessen Einlage sich dadurch erhöht hat auf: zu 2: Ackermann, Jenny 8.000,00 EUR | a) 05.01.2011 Theinert | ||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 28.05.2013 (AZ: 63 IN 145/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.05.2013 Lenk | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus am 28.06.2013 (AZ: 63 IN 145/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 04.07.2013 Groba | |||
| 5 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 03.01.2017 (AZ: 63 IN 145/13) nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden. | a) 02.03.2017 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.