Handelsregister · HRA 1726

Chronologischer Auszug

AKO GmbH & Co. KG · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.07.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AKO GmbH & Co. KG

b)
Kolkwitz
a)
Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich
haftende Gesellschafter bestellt, wird
die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
1.
AKO Verwaltungs GmbH, Kolkwitz
(Amtsgericht Cottbus, HRB 7493)

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditisten:

1.
Ackermann, Kurt, *XX.XX.XXXX, Kolkwitz

7.000,00 EUR

2.
Ackermann, Jenny, *XX.XX.XXXX, Kolkwitz

3.000,00 EUR
a)
17.03.2006
Theinert
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65
EGHGB von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Koschendorfer Straße 57, 03099
Kolkwitz
c)
Unter Herabsetzung seiner Kommanditeinlage auf den
nachstehend genannten Betrag hat der Kommanditist:
zu 1: Ackermann, Kurt

2.000,00 EUR

einen Teilbetrag im Wege der Sonderrechtsnachfolge
auf folgenden bereits eingetragenen Kommanditisten
übertragen, dessen Einlage sich dadurch erhöht hat auf:

zu 2: Ackermann, Jenny

8.000,00 EUR
a)
05.01.2011
Theinert
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 28.05.2013 (AZ:
63 IN 145/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.05.2013
Lenk
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus am 28.06.2013 (AZ:
63 IN 145/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161
Abs. 2 HGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
04.07.2013
Groba
5a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist
von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2
FamFG wie folgt berichtigt:

Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 03.01.2017 (AZ: 63 IN 145/13)
nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden.
a)
02.03.2017
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.