Handelsregister · HRB 43310
Chronologischer Auszug
AKM Maschinenbau GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AKM Maschinenbau GmbH b) Seligenstadt c) Konstruktion, Bau von und Handel mit Maschinen und Komponenten | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Keller, Steffen, Mainhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2007 | a) 10.03.2008 Herrmann | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Sandborn 10, 63500 Seligenstadt | Einzelprokura: Winzenhörlein, Matthias, Mainhausen, *XX.XX.XXXX Keller, Silke, Mainhausen, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2012 Ding b) Fall 3 | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 496/19) vom 14.11.2019 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 496/19) vom 14.11.2019 ist zusätzlich angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung des Sachwalters bedürfen: Das Eingehen von Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetreib gehören. | a) 20.11.2019 Schreiner b) Fall 5 s. Beschlussausfertigung Bl. 20 Hauptband | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 496/19) vom 30.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch den gleichen Beschluss ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet und zusätzlich angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung des Sachwalters bedürfen: Das Eingehen von Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetreib gehören.. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 16.01.2020 Schreiner b) Fall 6 s. Beschlussausfertigung Bl. 23 Hauptband | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 496/19) vom 15.04.2020 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. | a) 30.04.2020 Schreiner b) Fall 7 s. Beschlussausfertigung Bl. 27 Hauptband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.