Handelsregister · HRB 43310

Chronologischer Auszug

AKM Maschinenbau GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AKM Maschinenbau GmbH

b)
Seligenstadt

c)
Konstruktion, Bau von und Handel mit
Maschinen und Komponenten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Keller, Steffen, Mainhausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2007
a)
10.03.2008
Herrmann
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Am Sandborn 10, 63500 Seligenstadt
Einzelprokura:
Winzenhörlein, Matthias, Mainhausen,
*XX.XX.XXXX
Keller, Silke, Mainhausen, *XX.XX.XXXX
a)
03.02.2012
Ding

b)
Fall 3
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8
IN 496/19) vom 14.11.2019 ist die Eigenverwaltung durch die
Schuldnerin angeordnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8
IN 496/19) vom 14.11.2019 ist zusätzlich angeordnet, dass
folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung
des Sachwalters bedürfen:
Das Eingehen von Verbindlichkeiten, die nicht zum
gewöhnlichen Geschäftsbetreib gehören.
a)
20.11.2019
Schreiner

b)
Fall 5

s. Beschlussausfertigung
Bl. 20 Hauptband
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8
IN 496/19) vom 30.12.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Durch den gleichen Beschluss ist die Eigenverwaltung durch
die Schuldnerin angeordnet und zusätzlich angeordnet, dass
folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin der Zustimmung
des Sachwalters bedürfen:
Das Eingehen von Verbindlichkeiten, die nicht zum
gewöhnlichen Geschäftsbetreib gehören..

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
16.01.2020
Schreiner

b)
Fall 6
s. Beschlussausfertigung
Bl. 23 Hauptband
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8
IN 496/19) vom 15.04.2020 ist die Anordnung der
Eigenverwaltung aufgehoben.
a)
30.04.2020
Schreiner

b)
Fall 7

s. Beschlussausfertigung
Bl. 27 Hauptband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.