Die Verarbeitung und die Bearbeitung von Metallen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Knetsch
Leun
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Iris Knetsch
Leun
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 27.07.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 12 ff. Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des gesamten im Handelsregister des Amtsgericht Weilburg unter HRA 567 eingetragaenen einzelkaufmännischen Unternehmens AKM Andreas Knetsch Metallverarbeitung mit Sitz in Löhnberg auf die Gesellschaft zur Neugründung (§§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 152 FF. Umwandlungsgesetz) gemäß Ausgliederungsplan vom 25.06.2001 (UR-Nr.: 43/2001) des Notars Adolf Sander in Weilburg.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.