Handelsregister · HRA 15541
Chronologischer Auszug
Akkoyun Süßwarengroßhandel GmbH & Co. KG · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Akkoyun Süßwarengroßhandel GmbH & Co. KG b) Nürnberg Geschäftsanschrift: Nimrodstraße 25, 90441 Nürnberg | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Akkoyun Süßwaren Verwaltungs GmbH, Cadolzburg (Amtsgericht Fürth HRB 12377) mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft b) Der Sitz ist von Cadolzburg (Amtsgericht Fürth HRA 9449) nach Nürnberg verlegt. c) Kommanditist: Akkoyun, Evren, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, Einlage: 30.000,00 EUR Kommanditist: Akkoyun, Faik, Karaman/Türkei, *XX.XX.XXXX, Einlage: 20.000,00 EUR | a) 10.05.2010 Zimprich | |
| 2 | b) Firmendaten von Amts wegen geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Akkoyun Süßwaren Verwaltungs GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 26556) mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 25.06.2010 Zimprich | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 14.01.2019 (Az. IN 1381/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.01.2019 Meckl | |||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 14.03.2019 (Az. IN 1381/18) aufgehoben worden. | a) 19.03.2019 Meckl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.