Handelsregister · HRA 15541

Chronologischer Auszug

Akkoyun Süßwarengroßhandel GmbH & Co. KG · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Akkoyun Süßwarengroßhandel GmbH & Co.
KG

b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Nimrodstraße 25, 90441 Nürnberg
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Akkoyun Süßwaren Verwaltungs GmbH, Cadolzburg
(Amtsgericht Fürth HRB 12377)
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen
Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

b)
Der Sitz ist von Cadolzburg (Amtsgericht Fürth HRA 9449) nach
Nürnberg verlegt.

c)
Kommanditist:
Akkoyun, Evren, Nürnberg, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 30.000,00 EUR
Kommanditist:
Akkoyun, Faik, Karaman/Türkei, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 20.000,00 EUR
a)
10.05.2010
Zimprich
2b)
Firmendaten von Amts wegen geändert, nun:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Akkoyun Süßwaren Verwaltungs GmbH, Nürnberg
(Amtsgericht Nürnberg HRB 26556)
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen
Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
25.06.2010
Zimprich
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 14.01.2019 (Az. IN 1381/18) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
16.01.2019
Meckl
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 14.03.2019 (Az. IN
1381/18) aufgehoben worden.
a)
19.03.2019
Meckl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.