Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, daß der 2. Vorsitzende nur im Verhinderungsfalle des 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung durch den Ausschuß erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Böckle
Neustetten
Vorstand
Christine Haar
Neustetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1987 zuletzt geändert am 23.03.1991
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 30.06.1987
Satzung: Sonderband Blatt 21-35, 49/63
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