Handelsregister · VR 210776

Chronologischer Auszug

Akkordeon-Orchester Nellingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Akkordeon-Orchester Nellingen e.V.

b)
Ostfildern
a)
Der erste und der zweite Vorstand vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB je
einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Gerblich, Ilona, Erzieherin, Ostfildern
2. Vorsitzender:
Heim, Peter, Dipl.-Ing. (FH), Ostfildern
a)
Verein
Satzung vom 25.02.1978 zuletzt geändert am 31.01.1992
a)
17.07.2014
Blechschmidt

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
14.07.1978
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Jeweils zwei der vier Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB .

b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Schluricke, Hendrik, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Luik, Jochen, Denkendorf, *XX.XX.XXXX
Nun bestellt als
Vorstandsmitglied:
Heim, Peter Alexander, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Roth, Ulrike, geb. Schuller, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Gerblich, Ilona, Erzieherin, Ostfildern
Bestellt und wieder ausgeschieden als
1. Vorsitzende:
Kolm, Elfi, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.03.2020
Letsch

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 82

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 81

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.