Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je allein. Für das Innenverhältnis wird bestimmt: Der Stellvertreter des 1. Vorsitzenden darf von seiner Vertretungsmacht nur Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Baur
Rottenburg-Wendelsheim
Vorstand
Josef Braun
Rottenburg-Wendelsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.11.1983 zuletzt geändert am 20.03.1993
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 12.03.1984
Satzung: Sonderband Blatt 3-10
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