Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Weitere Vorstandsmitglieder sind nur zu zweit gemeinsam vertretungsberechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 21 VR 568 Amtsgericht Papenburg getreten. Freigegeben am 28.09.2006.
Satzung
Satzung vom 17.03.1999
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.