Handelsregister · HRB 22840

Registerinformationen

akap Software Technologies GmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
akap Software Technologies GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Eltville am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 22840
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
23.10.2008
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausbildung und Vermittlung von Beratern und Beratungsdienstleistungen im Bereich von EDV-Produkten, neben der Organisationsberatung in kaufmännischen Bereichen auch die Realisierung von Software-Lösungen (IT-Beratung und Entwicklung).

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jörg Gaul

Walluf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Birgit, Agnes Gaul-Gorissen

Walluf

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.10.1999, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Landau in der Pfalz (bisher Amtsgericht Landau HRB 3032) nach Eltville am Rhein beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. 2 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 5 Ziff. 2 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Beschluss Blatt 59 ff Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 64 ff Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.