AKAKRAFT TUD (Akademische Kraftfahrgruppe an der Technischen Universität Darmstadt) e.V., Förderverein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Darmstadt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 712
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
10.11.2023
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mirko Steiner
Darmstadt
Vorstand
Jörg Sendler
Mühltal
Vorstand
Jan Kahn
Neu-Anspach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Tag der ersten Eintragung: 28.03.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritte wie folgt beschränkt: Für Rechtsgeschäfte und Dauerschuldverhältnisse, die den Höchstbetrag von 2.500,00 Euro übersteigen, hat er die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Anmeldung Blatt 86-89
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Beschluss Blatt 152 - 155
Fall 8
Anmeldung Blatt 162
Beschluss Blatt 163-165
Anmeldung Blatt 184
Fall 9
Anmeldung Blatt 238
Beschluss Blatt 231-236
Fall 10
Satzung
Satzung vom 11.11.1959 zuletzt geändert am 06.06.1999
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) sowie 3 (Mitgliedschaft), 4 (Organe), 6 (Mitgliederversammlung), 8 (Satzungsänderungen und Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 b (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6b (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.