Handelsregister · VR 712

Registerinformationen

AKAKRAFT TUD (Akademische Kraftfahrgruppe an der Technischen Universität Darmstadt) e.V., Förderverein · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
AKAKRAFT TUD (Akademische Kraftfahrgruppe an der Technischen Universität Darmstadt) e.V., Förderverein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Darmstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 712
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
10.11.2023
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mirko Steiner

Darmstadt

Vorstand

Jörg Sendler

Mühltal

Vorstand

Jan Kahn

Neu-Anspach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.03.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritte wie folgt beschränkt: Für Rechtsgeschäfte und Dauerschuldverhältnisse, die den Höchstbetrag von 2.500,00 Euro übersteigen, hat er die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.
  • Anmeldung Blatt 86-89
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Beschluss Blatt 152 - 155
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 162
  • Beschluss Blatt 163-165
  • Anmeldung Blatt 184
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 238
  • Beschluss Blatt 231-236
  • Fall 10

Satzung

  • Satzung vom 11.11.1959 zuletzt geändert am 06.06.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) sowie 3 (Mitgliedschaft), 4 (Organe), 6 (Mitgliederversammlung), 8 (Satzungsänderungen und Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 b (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6b (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.