Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ständigen Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ständigen Vorsitzenden allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 500,00 DM der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Joachim Weimer
Westerau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2024-11-30
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