Handelsregister · HRB 17158
Chronologischer Auszug
Akademie Wartberg gemeinnützige Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung, Jugend- und Erwachsenenbildung im sozialen, ökologischen, pädagogischen und musischen Bereich mbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Akademie Wartberg gemeinnützige Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung, Jugend- und Erwachsenenbildung im sozialen, ökologischen, pädagogischen und musischen Bereich mbH b) Stuttgart c) die über rein fachspezifische Grenzen hinausragende Forschung und Bildung mit dem Ziel, wechselseitige Beeinflussungen unterschiedlichster Faktoren zu erkennen und Ganzheitlichkeit im Denken und Handeln zu fördern. Im einzelnen: A - Forschungsarbeit allgemeine erziehungswissenschaftliche Forschungsprojekte vorwiegend unter Beachtung von Ganzheitlichkeit und Vernetzung, Wechselbeziehung zwischen Kultur und Sozialisation insbesondere Untersuchung von Jugendkulturen. Kultur und Identität in allen Bereichen sozialer und pädagogischer Arbeit; pädagogische, biologische und physikalischchemische Grundlagenforschung, auch in ihren Wechselbeziehungen. Interdiziplinäre Forschung im Bereich des Umweltschutzes. Interdiziplinäre Forschung im Bereich Umwelteinflüsse auf das Sozialverhalten und auf die Gesundheit. Vernetzte und ganzheitliche sozialpädagogische Interventionsmethoden, soziokulturelle Projekte, systemische Ansätze in der sozialen Praxis sowie Möglichkeiten und Bedeutung des Einsatzes von Musik als Medium in der sozialen Arbeit. Für Forschungsergebnisse werden keine Exklusivrechte an eventuelle Auftraggeber oder weitere Personen, Firmen oder Institutionen vergeben. B - Allgemeine Jugend- und Erwachsenenbildung für Einzelinteressierte ohne Einoder Ausgrenzung zu schwerpunktmäßig folgenden Gebieten: erziehungswissenschaftliche, pädagogischpraktische und soziale Fragestellungen, ganzheitliche Betrachtungsweisen; jugendkulturelle und sozio-kulturelle Themenstellungen; auditive Wahrnehmung, Körperbewußtsein und Körpererfahrung; Anwendung der Musik als Medium in Erziehung und Bildung; biologische, gesellschaftliche, pädagogische, zwischenmenschliche, physikalische und chemische Zusammenhänge unter ökologischen Gesichtspunkten; Einsatz von EDV, z.B. im sozio- und jugendkulturellen Bereich oder in Fragen des Umweltschutzes; psychologische Fragestellungen und Lösung zwischenmenschlicher Probleme; audiovisuelle Medien; juristische Fragestellungen jedoch ohne Rechtsberatung, insbesondere in der sozialen Arbeit, beim Umweltschutz etc. C - Fortbildung von in pädagogischen, sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereichen arbeitenden haupt- und ehrenamtlichen Kräften (z.B. Sozialarbeitern und Sozialpädagogen in der Jugendhilfe, der Altenbetreuung oder der Behindertenpflege; Erzieher/innen in Kindergärten und Kindertagesstätten, Lehrern, Pflegeberufe), schwerpunktmäßig in den sich aus den unter den Absätzen A und B inhaltlich ergebenden Gebieten; D - Workshops und Bildungsangebot im Bereich der Jugendhilfe mit folgenden Schwerpunkten: Angebote in Einrichtungen oder Projekten, bei denen Musik als Medium zur Durchführung identitätsstabilisierender Maßnahmen eingesetzt wird; weitere Angebote im jugendkulturellen Bereich; im Bereich Umweltschutz; in weiteren sich aus den unter A aufgeführten Forschungsschwerpunkten sich ergebenden Gebieten. 2. Der unter § 2 (1) Punkte B, C und D mit Unterpunkten aufgeführte Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch zusammenhängende, über einen oder mehrere Tage dauernde Kurse oder Vorträge, in denen je nach der für die Gesellschaft anfallenden Kosten von den Teilnehmern ein angemessenes Entgelt verlangt wird (Zweckbetrieb nach § 65 und § 68, Nummer 8 der Abgabenordnung von 1977). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf geistigem Gebiet selbstlos zu fördern. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Dr. Glöckler, Ulrich, Diplom-Pädagoge, Stuttgart einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.08.1994 mit Nachtrag vom 20.01.1995, 13.02.1995 u.v. 10.05.1995 | a) 24.10.2005 Funk, S. | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: die über rein fachspezifische Grenzen hinausragende Forschung und Bildung mit dem Ziel, wechselseitige Beeinflussungen unterschiedlichster Faktoren zu erkennen und Ganzheitlichkeit im Denken und Handeln zu fördern. Im einzelnen: A - Forschungsarbeit allgemeine erziehungswissenschaftliche Forschungsprojekte vorwiegend unter Beachtung von Ganzheitlichkeit und Vernetzung, Wechselbeziehung zwischen Kultur und Sozialisation insbesondere Untersuchung von Jugendkulturen, Kultur und Identität in allen Bereichen sozialer und pädagogischer Arbeit; pädagogische, biologische und physikalischchemische Grundlagenforschung, auch in ihren Wechselbeziehungen. Beispiele: Interdiziplinäre Forschung im Bereich des Umweltschutzes, interdiziplinäre Forschung im Bereich Umwelteinflüsse auf das Sozialverhalten und auf die Gesundheit, vernetzte und ganzheitliche sozialpädagogische Interventionsmethoden, soziokulturelle Projekte, systemische Ansätze in der sozialen Praxis sowie Möglichkeiten und Bedeutung des Einsatzes von Musik als Medium in der sozialen Arbeit. Für Forschungsergebnisse werden keine Exklusivrechte an eventuelle Auftraggeber oder weitere Personen, Firmen oder Institutionen vergeben. B - Allgemeine Jugend- und Erwachsenenbildung für Einzelinteressierte ohne Ein- oder Ausgrenzung zu schwerpunktmäßig folgenden Gebieten: erziehungswissenschaftliche, pädagogischpraktische und soziale Fragestellungen, ganzheitliche Betrachtungsweisen; jugendkulturelle und sozio-kulturelle Themenstellungen; auditive Wahrnehmung, Körperbewußtsein und Körpererfahrung; Anwendung der Musik als Medium in Erziehung und Bildung; biologische, gesellschaftliche, pädagogische, zwischenmenschliche, physikalische und chemische Zusammenhänge unter ökologischen Gesichtspunkten; Einsatz von EDV, z.B. im sozio- und jugendkulturellen Bereich oder in Fragen des Umweltschutzes; psychologische Fragestellungen und Lösung zwischenmenschlicher Probleme; audiovisuelle Medien; juristische Fragestellungen jedoch ohne Rechtsberatung, insbesondere in der sozialen Arbeit, beim Umweltschutz etc. C - Fortbildung von in pädagogischen, sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereichen arbeitenden haupt- und ehrenamtlichen Kräften (z.B. Sozialarbeitern und Sozialpädagogen in der Jugendhilfe, der Altenbetreuung oder der Behindertenpflege; Erzieher/innen in Kindergärten und Kindertagesstätten, Lehrern, Pflegeberufe), schwerpunktmäßig in den sich aus den unter den Absätzen A und B inhaltlich ergebenden Gebieten; D - Workshops und Bildungsangebot im Bereich der Jugendhilfe mit folgenden Schwerpunkten: Angebote in Einrichtungen oder Projekten, bei denen Musik als Medium zur Durchführung identitätsstabilisierender Maßnahmen eingesetzt wird; weitere Angebote im jugendkulturellen Bereich; im Bereich Umweltschutz; in weiteren sich aus den unter A aufgeführten Forschungsschwerpunkten sich ergebenden Gebieten. 2. Der unter § 2 (1) Punkte B, C und D mit Unterpunkten aufgeführte Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch zusammenhängende, über einen oder mehrere Tage dauernde Kurse oder Vorträge, in denen je nach der für die Gesellschaft anfallenden Kosten von den Teilnehmern ein angemessenes Entgelt verlangt wird (Zweckbetrieb nach § 65 und § 68, Nummer 8 der Abgabenordnung von 1977). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf geistigem Gebiet selbstlos zu fördern. | a) 08.11.2005 Kastner | ||||
| 3 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: die über rein fachspezifische Grenzen hinausragende Forschung und Bildung mit dem Ziel, wechselseitige Beeinflussungen unterschiedlichster Faktoren zu erkennen und Ganzheitlichkeit im Denken und Handeln zu fördern. Im einzelnen: A - Forschungsarbeit allgemeine erziehungswissenschaftliche Forschungsprojekte vorwiegend unter Beachtung von Ganzheitlichkeit und Vernetzung, Wechselbeziehung zwischen Kultur und Sozialisation insbesondere Untersuchung von Jugendkulturen, Kultur und Identität in allen Bereichen sozialer und pädagogischer Arbeit; pädagogische, biologische und physikalisch-chemische Grundlagenforschung, auch in ihren Wechselbeziehungen. Beispiele: Interdiziplinäre Forschung im Bereich des Umweltschutzes, interdiziplinäre Forschung im Bereich Umwelteinflüsse auf das Sozialverhalten und auf die Gesundheit, vernetzte und ganzheitliche sozialpädagogische Interventionsmethoden, soziokulturelle Projekte, systemische Ansätze in der sozialen Praxis sowie Möglichkeiten und Bedeutung des Einsatzes von Musik als Medium in der sozialen Arbeit. Für Forschungsergebnisse werden keine Exklusivrechte an eventuelle Auftraggeber oder weitere Personen, Firmen oder Institutionen vergeben. B - Allgemeine Jugend- und Erwachsenenbildung für Einzelinteressierte ohne Ein- oder Ausgrenzung zu schwerpunktmäßig folgenden Gebieten: erziehungswissenschaftliche, pädagogischpraktische und soziale Fragestellungen, ganzheitliche Betrachtungsweisen; jugendkulturelle und sozio-kulturelle Themenstellungen; auditive Wahrnehmung, Körperbewußtsein und Körpererfahrung; Anwendung der Musik als Medium in Erziehung und Bildung; biologische, gesellschaftliche, pädagogische, zwischenmenschliche, physikalische und chemische Zusammenhänge unter ökologischen Gesichtspunkten; Einsatz von EDV, z.B. im sozio- und jugendkulturellen Bereich oder in Fragen des Umweltschutzes; psychologische Fragestellungen und Lösung zwischenmenschlicher Probleme; audiovisuelle Medien; juristische Fragestellungen jedoch ohne Rechtsberatung, insbesondere in der sozialen Arbeit, beim Umweltschutz etc. C - Fortbildung von in pädagogischen, sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereichen arbeitenden haupt- und ehrenamtlichen Kräften (z.B. Sozialarbeitern und Sozialpädagogen in der Jugendhilfe, der Altenbetreuung oder der Behindertenpflege; Erzieher/innen in Kindergärten und Kindertagesstätten, Lehrern, Pflegeberufe), schwerpunktmäßig in den sich aus den unter den Absätzen A und B inhaltlich ergebenden Gebieten; D - Workshops und Bildungsangebot im Bereich der Jugendhilfe mit folgenden Schwerpunkten: Angebote in Einrichtungen oder Projekten, bei denen Musik als Medium zur Durchführung identitätsstabilisierender Maßnahmen eingesetzt wird; weitere Angebote im jugendkulturellen Bereich; im Bereich Umweltschutz; in weiteren sich aus den unter A aufgeführten Forschungsschwerpunkten sich ergebenden Gebieten. 2. Der unter § 2 (1) Punkte B, C und D mit Unterpunkten aufgeführte Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch zusammenhängende, über einen oder mehrere Tage dauernde Kurse oder Vorträge, in denen je nach der für die Gesellschaft anfallenden Kosten von den Teilnehmern ein angemessenes Entgelt verlangt wird (Zweckbetrieb nach § 65 und § 68, Nummer 8 der Abgabenordnung von 1977). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf geistigem Gebiet selbstlos zu fördern. | a) 20.12.2005 Kastner | ||||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Vogelsangstr. 38, 70197 Stuttgart | a) 12.12.2012 Blechschmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.