Handelsregister · VR 5508

Chronologischer Auszug

Akademie Heidesee e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Akademie Heidesee e.V.

b)
Friedersdorf
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu
drei Personen, darunter ein ständiges Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
ständiges Vorstandsmitglied:

1.
Awe, Jörn, *XX.XX.XXXX, Berlin

weiteres Vorstandsmitglied:

2.
Oganesova, Luba, *XX.XX.XXXX, Heidesee
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 11.08.1994
zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.02.2004.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
10.02.2004 ist der Sitz des Vereins von Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, VR 15022 B) nach
Friedersdorf verlegt und die Satzung geändert in §
1 (Name und Sitz).
a)
13.11.2006
Kiewald
b)
Satzung Bl. 31 d.
A.

Tag der ersten Eintragung:
20.09.1994

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 757 getreten.
2a)
15.01.2013
Weissenborn
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4452 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.
3b)
Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied:
2. Oganesova, Luba
a)
14.02.2013
Glodny
b)
Anmeldung Bl.1
SB
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu
drei Personen, darunter ein ständiges Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen.
a)
04.10.2022
Groba

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.