Handelsregister · VR 5508
Chronologischer Auszug
Akademie Heidesee e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Akademie Heidesee e.V. b) Friedersdorf | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen, darunter ein ständiges Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) ständiges Vorstandsmitglied: 1. Awe, Jörn, *XX.XX.XXXX, Berlin weiteres Vorstandsmitglied: 2. Oganesova, Luba, *XX.XX.XXXX, Heidesee | a) eingetragener Verein Satzung vom: 11.08.1994 zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.02.2004. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.02.2004 ist der Sitz des Vereins von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 15022 B) nach Friedersdorf verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name und Sitz). | a) 13.11.2006 Kiewald b) Satzung Bl. 31 d. A. Tag der ersten Eintragung: 20.09.1994 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs Wusterhausen, VR 757 getreten. |
| 2 | a) 15.01.2013 Weissenborn b) Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, VR 4452 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen. | |||
| 3 | b) Nicht mehr weiteres Vorstandsmitglied: 2. Oganesova, Luba | a) 14.02.2013 Glodny b) Anmeldung Bl.1 SB | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Personen, darunter ein ständiges Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen. | a) 04.10.2022 Groba |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.