Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.
Bei Ausgaben, die 200,00 DEM übersteigen, hat der Vorstand das Einverständnis der Mitglieder einzuholen.
Satzung Blatt 64/65 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.06.2006.
Satzung
Satzung vom 31.01.1986 zuletzt geändert am 14.01.1995
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