Handelsregister · VR 10398

Registerinformationen

Aikido-Verein Forchheim -eingetragener Verein- · Amtsgericht Bamberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Aikido-Verein Forchheim -eingetragener Verein-
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Forchheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10398
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
22.07.2024
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rudolf Schneider

Eggolsheim

Vorstand

Markus Malz

Forchheim

Vorstand

Matthias Mohr

Forchheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 04.05.1988 zuletzt geändert am 18.05.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2010 hat die Änderung der §§ 2 ( Zweck) und 6 (Ehrungen verdienter Mitglieder) der Satzung beschlossen, die §§ 2a (Vergütung für die Vereinstätigkeit) und 15 (Salvatorische Klausel) wurden hierbei neu eingefügt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2012 hat die Änderung der §§ 8 Abs. I S. 2 (Amtszeit auf 4 Jahre verlängert), 9 Abs. II S. 2 (Amtszeit der Ausschuss-Mitglieder auf 4 Jahre verlängert) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck) und 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen; die Mitgliederversammlung vom 06.04.2019 hat die Änderung des § 16 (Datenschutz) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 10.03.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 52 - 53 SB;
  • Beschluss Bl. 66 SB; Neue Satzung Bl. 78-82 SB.
  • Beschluss Bl. 90,91 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 84-86 SB.
  • Neue Satzung Bl. 127-134 SB.
  • Satzung Bl. 144-151 SB; Beschluss Bl. 153, 139 SB; Neue Satzung Bl. 154-157 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.