Die Verwaltung des eigenen Vermögens und bei inländischen und ausländischen Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 234 KAGB sowie Investmentkommanditgesellschaften im Sinne des § 149 KAGB, an denen die aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH jeweils beteiligt ist, die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters für diese Gesellschaften, insbesondere die Stellung des Komplementärs für Kommanditgesellschaften, die Beteiligung an diesen Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung für diese Gesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Danny Kiesslich
Düsseldorf
Geschäftsführer(in)
Max Philipp Klopotek
Erkrath
Prokurist(in)
Stefan Schmidt
Düsseldorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Im Übrigen ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Aufgrund eines datenbanktechnischen Fehlers (fehlende Rötung des Prokuristen in lfd. Nr. 6 nach entsprechender Eintragung in lfd. Nr. 9) Prokurist wie nebenstehend von Amts wegen erneut vorgetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.