Handelsregister · HRB 9138

Registerinformationen

Aigner & Wurm Fertigteil- und Bau-GmbH · Amtsgericht Straubing

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Aigner & Wurm Fertigteil- und Bau-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Straßkirchen
Geschäftsanschrift
Industriestr. 5-7, 94342 Straßkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9138
Gericht
Amtsgericht Straubing
Letzte Eintragung
24.01.2024
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Ausführung und. der Absatz von Bauleistungen aller Art, insbesondere von Stahlbetonfertigteilen, anderen Betonerzeugnissen und Hoch- und Tiefbauten sowie der Baustoffhandel. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme der Stellung einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hermann Wurm

Straßkirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Gerda Wurm

Straßkirchen

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Martin Schätz

Vilshofen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

André Lang

Obertraubling

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.03.1975

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.03.1975. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.