HRB 745399

AIF Kapitalverwaltungs-AG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 32 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. FLEX Fonds Invest AG Schorndorf
  2. FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Schorndorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 32
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 21.04.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 21.04.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lerner, Tim, Pliezhausen, *XX.XX.XXXX; Dr. Urschel, Oliver, Ötigheim, *X…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lerner, Tim, Pliezhausen, *XX.XX.XXXX; Dr. Urschel, Oliver, Ötigheim, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlageg…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB; cc) physische Edelmetalle; b) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; c) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; g) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 2. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. 3. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. i) Für ein Immobilien-Sondervermögen dürfen auch Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB erworben werden, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die jeweils mit den in Nr. 1-3 genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände in Nr. 1-3; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; 3. sonstige Tätigkeiten, die mit den im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf ihren Tochterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. Weiter Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Berichtigungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlageg…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB; cc) physische Edelmetalle; b) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; c) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlageolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagenpolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; g) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 2. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnungen ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. 3. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. i) Für ein Immobilien-Sondervermögen dürfen auch Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB erworben werden, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die jeweils mit den in Nr. 1-3 genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände in Nr. 1-3; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; 3. sonstige Tätigkeiten, die mit den im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf ihren Tochterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. Weiter Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 15.01.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 15.01.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 17.12.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 17.12.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 07.12.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 07.12.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 03.11.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft is…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 03.11.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V,m § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB; cc) physische Edelmetalle; b) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; c) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlageolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagenpolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert; g) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 2. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnungen ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. 3. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. i) Für ein Immobilien-Sondervermögen dürfen auch Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB erworben werden, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die jeweils mit den in Nr. 1-3 genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatz 2; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; 3. sonstige Tätigkeiten, die mit den im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf ihren Tochterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. Weiter Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Dr. Eggers, Sven, Augsburg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Caroli, Mario, Staig, *XX.XX.XXXX.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Dr. Eggers, Sven, Augsburg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Caroli, Mario, Staig, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 11.03.2020 und am 17.03.2020 jeweils eine Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handel…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 11.03.2020 und am 17.03.2020 jeweils eine Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Holz, Christian, Schorndorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Caroli, Mario, Staig, *XX.XX.XXXX, mi…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Holz, Christian, Schorndorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Caroli, Mario, Staig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Eisenmann, Michael, Marbach am Neckar, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. Göötz, Robert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 9 (Zusammensetzung, Amtszeit) und des § 11 (Einberufung und Beschl…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 9 (Zusammensetzung, Amtszeit) und des § 11 (Einberufung und Beschlussfassung) des Unterabschnitts "IV. Aufsichtsrat" der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 08.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 08.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB; cc) physische Edelmetalle; b) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; c) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr 4 KAGB investiert; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr 6 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr 1 und/oder Nr 4 KAGB investiert; g) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 2. offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB, g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB, h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von § 284 Abs 2 Nr 2 lit. i) KAGB. 3. allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr 4 Iit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von 284 Abs. 2 Nr 2 lit. i) KAGB; 3. allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr 4 Iit. a) KAGB; b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Abs. 2 KAGB; c) Derivate zur Absicherung im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB; d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr 21 KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne von 284 Abs. 2 Nr 2 lit. i) KAGB; i)Für ein Immobilien-Sondervermögen dürfen auch Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB erworben werden, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien Sondervermögens erforderlich sind. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF und ausländische AlF, die jeweils mit den in Abs. 2 Nr. 1-3 genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatz 2; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; 3. sonstige Tätigkeiten, die mit den im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (9) Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Volz, Gerrit, Waiblingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Brandone, Claudio, Hechingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Volz, Gerrit, Waiblingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Brandone, Claudio, Hechingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Sirringhaus, Kai, *XX.XX.XXXX.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Sirringhaus, Kai, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstandsmitglied: Eisenmann, Michael, Marbach am Neckar, *XX.XX.XXXX.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Bestellt als Vorstandsmitglied: Eisenmann, Michael, Marbach am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart.
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart.
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HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 29.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtszeit) bes…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 29.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtszeit) beschlossen. Die Gesellschaft hat am 02.10.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
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HRB 745399 HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 23.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert…
HRB 745399: AIF Kapitalverwaltungs-AG, Stuttgart, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 23.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1. Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB b) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB c) physische Edelmetalle. 2. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB. 3. Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. 4. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen. 5. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der § 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert. 6. Anteile oder Aktien an geschlossenen Inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der § 285 bis 292 KAGB i.V.m. § 273 bis 277 KAGB, der § 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welcher In Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert. 7. Wertpapiere gemäß § 193, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a KAGB erfüllen Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatzes 2, 2. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen sowie die Anlageberatung (Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatzes 2, 3. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatzes 2, 4. sonstige Tätigkeiten, die mit den in den Absätzen 2 bzw. 4 genannten Dienstleistungen bzw. Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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HRB 745399 HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 08.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) b…
HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 08.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: AIF Kapitalverwaltungs-AG. Sitz verlegt; nun: Stuttgart.
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HRB 745399 HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 27.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Un…
HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 27.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: 2.1. Nachfolgende Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB b) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB c) physische Edelmetalle; 2.2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; 2.3. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der § 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, nach § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert. 2.4. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der § 285 bis 292 KAGB i.V.m. § 273 bis 277 KAGB, der § 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welcher in Sachwerte gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB investiert. 2.5. Wertpapiere gemäß § 193, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 4.1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung)hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatzes 2, 4.2. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen sowie die Anlageberatung (Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatzes 2, 4.3 die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Absatzes 2, 4.4 sonstige Tätigkeiten, die mit den in Absätzen 2 bzw. 4 genannten Dienstleistungen bzw. Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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HRB 745399 HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) bes…
HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Die Hauptversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 800.000,00 EUR auf 1.300.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 1.300.000,00 EUR.
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HRB 745399 HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Brando…
HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Brandone, Claudio, Hechingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Bestellt als Vorstandsmitglied: Prof. Dr. Göötz, Robert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht meh…
HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Bestellt als Vorstandsmitglied: Prof. Dr. Göötz, Robert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Pawlik, Ralph, Schorndorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Prof. Dr. Göötz, Robert, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 745399 HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Schabsky, Thomas, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 745399: FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Schabsky, Thomas, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

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