Handelsregister · VR 4546

Chronologischer Auszug

AIESEC-Alumni Ruhr e.V. Regionales Netzwerk für Ehemalige der internationalen Studierendenorganisation AIESEC, ihre Freunde und Förderer · Amtsgericht Essen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Alumni-Netzwerk Ruhr e.V." - Regionales Netzwerk ehemaliger
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internationalen
Studentenorganisation AIESEC, sowie deren Freunde und
Förderer

b)
Essen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Lee, Daniel, Bochum, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Welfonder, Dieter, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.01.2004 und geändert am 01.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2004 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Sitz, Geschäftsjahr), 5 (Zweck), 6 (Mitgliedschaft), 8 (Vertretung und Organe des
Vereins) und 9 (Vereinsauflösung) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von
Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg VR 4148) nach Essen beschlossen.
a)
11.03.2005
Wyczisk
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lee, Daniel, Bochum, *XX.XX.XXXX
Gewählt zum
Vorstand:
Farhur, Kiumars, Overath, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2005 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vertretung und Organe des Vereins) beschlossen.
a)
07.03.2006
Werner
3a)
AIESEC-Alumni Ruhr e.V. Regionales Netzwerk für Ehemalige
der internationalen Studierendenorganisation AIESEC, ihre
Freunde und Förderer
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
13.01.2011
Werner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.