Handelsregister · VR 2343
Chronologischer Auszug
Aidshilfe Aachen e.V. - Fachstelle für sexuelle Gesundheit und Vielfalt · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) AIDS-Hilfe Aachen b) Aachen | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Mitgliedern. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes oder der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein gerichtilich und außergerichtlich. Folgende Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Kreditgeschäfte über 10.000,00 DEM. b) Bei gesicherten Finazierungszusagen der öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 DEM aufnehmen. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins ein Vorstandsmitglied zum/zur Geschäftsführer/in als besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand im Innenverhältnis schriftlich durch Geschäftsordnung bestimmt. Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer/in: 1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere: a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als Beschlussvorlage b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten Geldgebern c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und Einkünfte des Vereins e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig bewilligter Ausgaben, wie - Gehälter der Angestellten - Miete und Mietnebenkosten - Telefonkosten f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten Geldbeträge an Dritte. 2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden Vorstandssitzung zu berichten. 3. Einschränkungen a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei - Kreditgeschäfte, - Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat binden, - Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können, tätigen. b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte Veranstaltungen anmieten. b) Vorstandsmitglied: Butry, Irene, Kerkrade/Niederlande, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Zillmann, Eckhard, Hauset/Belgien, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Saadi, Myriam, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.02.1986 zuletzt geändert am 09.10.2002 | a) 26.04.2004 Wiebe b) Tag der ersten Eintragung: 30.04.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.04.2004. Satzung Bl. 188 - 193. Beschluss Bl. 65, 68 Band II. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2003 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.04.2004 Gordalla b) Beschluss Blatt 78 des Sonderbandes | ||
| 3 | b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Block, Gaby, Aachen, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Bings, Bruno, Aachen, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Brixius, Uwe, Aachen, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Schaub, Markus, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Butry, Irene, Kerkrade/Niederlande, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Zillmann, Eckhard, Hauset/Belgien, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Saadi, Myriam, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 21.10.2004 Gordalla | ||
| 4 | b) Nach Amtsniederlegung nicht mehr Vorstandsmitglied: Brixius, Uwe, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 08.11.2006 Gordalla | ||
| 5 | b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Fleuth, Frank, Heerlen/Niederlande, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schaub, Markus, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2007 Gordalla | ||
| 6 | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Mitgliedern. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes oder der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein gerichtilich und außergerichtlich. Folgende Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Kreditgeschäfte über 5.000,00 EUR b) Bei gesicherten Finanzierungszusagen der öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 EUR aufnehmen. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins ein Vorstandsmitglied zum/zur Geschäftsführer/in als besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand im Innenverhältnis schriftlich durch Geschäftsordnung bestimmt. Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer/in: 1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere: a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als Beschlussvorlage b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten Geldgebern c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und Einkünfte des Vereins e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig bewilligter Ausgaben, wie - Gehälter der Angestellten - Miete und Mietnebenkosten - Telefonkosten f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten Geldbeträge an Dritte. 2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden Vorstandssitzung zu berichten. 3. Einschränkungen a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei - Kreditgeschäfte, - Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat binden, - Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können, tätigen. b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte Veranstaltungen anmieten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) und § 9 (Finanzen) und mit ihr eine Änderung der Vertretungsbeschränkung des Vorstands beschlossen. | a) 07.02.2008 Gordalla b) Beschluss Blatt 127 ff der Akten | |
| 7 | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Mitgliedern. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes oder der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Folgende Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Kreditgeschäfte über 5.500,00 EUR b) Bei gesicherten Finanzierungszusagen der öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 EUR aufnehmen. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins ein Vorstandsmitglied zum/zur Geschäftsführer/in als besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand im Innenverhältnis schriftlich durch Geschäftsordnung bestimmt. Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer/in: 1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere: a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als Beschlussvorlage b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten Geldgebern c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und Einkünfte des Vereins e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig bewilligter Ausgaben, wie - Gehälter der Angestellten - Miete und Mietnebenkosten - Telefonkosten f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten Geldbeträge an Dritte. 2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden Vorstandssitzung zu berichten. 3. Einschränkungen a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei - Kreditgeschäfte, - Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat binden, - Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können, tätigen. b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte Veranstaltungen anmieten. | a) 14.02.2008 Gordalla b) Schreibversehen in der Eintragung vom 07.02.2008 von Amts wegen berichtigt. | ||
| 8 | b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Aßelhoven, Peter Josef, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2009 Gordalla | ||
| 9 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 05.03.2010 Gordalla b) Beschluss Bd. III Blatt 8 - 9 neue Satzung Bd. III Blatt 13 -22 | ||
| 10 | b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Hoven, Almut, Aachen, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Horstmann, Ulf, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Bings, Bruno, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Block, Gaby, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2013 Gordalla | ||
| 11 | b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Stützel, Petra, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hoven, Almut, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 20.03.2017 Gordalla | ||
| 12 | a) Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes: AIDS-Hilfe Aachen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 05.10.2018 Chauvistré-Doum b) Beschluss Blatt 80 der Akten neue Satzung Blatt 81 - 85 der Akten | |
| 13 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 07.03.2019 Gordalla b) Beschluss Band III Blatt 102 - 106 d.A. Satzung Band III Blatt 107 - 116 d.A. | ||
| 14 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung der Versammlungsordnung als Teil der Satzung in dem Abschnitt "Turnus, Einladungsfristen" beschlossen. | a) 13.07.2022 Gordalla b) Beschluss Blatt 8 - 10 Band IV der Akten Satzung Blatt 19 - 28 Band IV der Akten | ||
| 15 | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes oder der/die Geschäftsführer*in gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Folgende Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Kreditgeschäfte über 5.500,00 EUR b) Bei gesicherten Finanzierungszusagen der öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 EUR aufnehmen. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins eine/n Geschäftsführer*in als besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB beschäftigen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand schriftlich durch Geschäftsordnung bestimmt. Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer/in: 1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere: a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als Beschlussvorlage b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten Geldgebern c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und Einkünfte des Vereins e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig bewilligter Ausgaben, wie - Gehälter der Angestellten - Miete und Mietnebenkosten - Telefonkosten f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten Geldbeträge an Dritte. 2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden Vorstandssitzung zu berichten. 3. Einschränkungen a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei - Kreditgeschäfte, - Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat binden, - Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können, tätigen. b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte Veranstaltungen anmieten. b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Gluth, Eric, Aachen, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Gehlen, Kai, Nörvenich, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Horstmann, Ulf, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und mit ihr eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 13.03.2023 Gordalla b) Beschluss Blatt 43 - 45R Bd. IV der Akten Satzung Blatt 58 - 62R Bd. IV der Akten | |
| 16 | a) AIDS-Hilfe Aachen e.V. - Fachstelle für sexuelle Gesundheit und Vielfalt | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitzung, Geschäftsjahr) und § 4 (Mitgliedschaft) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. | a) 22.02.2024 Gordalla b) Beschluss Blatt 79 - 81 Band IV der Akten Satzung Blatt 82 - 86R Band IV der Akten | |
| 17 | a) Berichtigend eingetragen: Aidshilfe Aachen e.V. - Fachstelle für sexuelle Gesundheit und Vielfalt | a) 09.04.2024 Gordalla b) Schreibweise des Vereinsnamens auf Antrag berichtigt Satzung Blatt 102 - 106R Bd. IV der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.