Handelsregister · VR 40339
Chronologischer Auszug
Aid Pioneers e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Aid Pioneers e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Geschäftsführern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkungen gegen Dritte in der Weise beschränkt , dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmng der einfachen Mehrheit des Vorstandes nötig ist. b) Geschäftsführer: 1. Adler, Julian Philipp, *XX.XX.XXXX, Friedrichsdorf Geschäftsführer: 2. Broschek, Alexis Nikolaus Peter Johannes, *XX.XX.XXXX, Hamburg | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 18.11.2020 zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.03.2022 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.12.2022 ist der Sitz des Vereins von München (Amtsgericht München, VR 208897) nach Berlin verlegt und die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 07.06.2023 Ulus b) Tag der ersten Eintragung: 11.12.2020 Satzung Bl. 10-15 Bd. II Beschluss Bl. 3-9 Bd. II |
| 2 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Geschäftsführern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstands nötig ist. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2024 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 11.03.2024 Junge b) Satzung Bl. 32-43 SB II Beschluss Bl. 20-30 SB II |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.