Handelsregister · VR 40339

Chronologischer Auszug

Aid Pioneers e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aid Pioneers e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens
zwei Geschäftsführern. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkungen gegen Dritte in der Weise beschränkt , dass zum
Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmng der einfachen Mehrheit des Vorstandes nötig ist.

b)
Geschäftsführer:

1.
Adler, Julian Philipp, *XX.XX.XXXX, Friedrichsdorf

Geschäftsführer:

2.
Broschek, Alexis Nikolaus Peter Johannes, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 18.11.2020
zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.03.2022
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
28.12.2022 ist der Sitz des Vereins von München
(Amtsgericht München, VR 208897) nach Berlin
verlegt und die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
07.06.2023
Ulus
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.12.2020

Satzung Bl.
10-15 Bd. II
Beschluss Bl. 3-9
Bd. II
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Geschäftsführern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte
und zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstands nötig ist.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2024 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
11.03.2024
Junge
b)
Satzung Bl.
32-43 SB II
Beschluss Bl.
20-30 SB II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.